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Allgemeine theologische Bibliothek — 3.1775

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https://doi.org/10.11588/diglit.22488#0030
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rF OoAMLtL ckriüiäNÄL
würde. Den Beschluß machen die Lehren von der
Verbindlichkeit des Menschen, das Gesetz zu beobach-
ten §.47; von den Pflichten der Christen gegen
Gott §.48, gegen sich selbst §.49. (deren Grund-
satz soll seylN sANliUc^ri acloxemplum s)ei eile liuäen-
fchim, mit der Erläuterung: 8an<Iir38 lila specirchs
liominis exprimit amorem sui oräinamm) und end-
lich gegen Andere. §. so.
Wie viel Gutes kann man sich noch fernerhin
von einem Manne versprechen, der die Wahrheit
sucht und nach seiner Ueberzcugung ohne Furcht
vorträgt; mancher Lehren und Gebräuche, die viele
seiner Brüder für das Wesentliche der Religion hal-
ten, und wodurch sich seine Kirche von einigen andern
unterscheidet, gar nicht gedenkt; Vorurteilen kein
Gehör giebt; und vom Partheygeiste entfernt ist.
Läßt sich wohl von einem solchen gutdenkenden Geist-
lichen vermuthen, daß er jemals fähig sey in Ver-
folgungen einen Gottesdienst zu setzen? Wie un-
verschämt hat Chappe v'Auteroche gelogen, da er
die rußische Geistlichkeit ohne Ausnahme des Verfol-
gungsgeistes beschuldiget. Platon, Theophylakt,
und viele andere würdige rußische Geistlichen beschä-
men durch ihre Gelehrsamkeit und Sanftmuth gewiß
manchen leichtsinnigen französischen Abbe.
Diese kleine Schrift ist auch bereits ins Deut-
sche übersetzet worden unter folgendem Titel:

Ils.
 
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