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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0203
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Ley Veränderung des Amtes. 19
die Gemeinden hat/ vor welchen sie gehalten sind.
Wehe dem Prediger, der bey solchen Gelegenher-
ren, die an und vor sich rührend sind, kalt und
frostig reden könnte! Mit Vergnügen haben wir
hier durchgehends einen rührenden Vortrag und
eine gme Ausführung der Sache bemerkt. Der
Stil ist etwas zu weitschweifig und gedehnt, und
kann nur mit den Ergiessungen des Affekts gerecht-
fertigt oder entschuldigt werden. Das aber kön-
nen wir nicht umhin, dem Hrn. V. zu jagen,
daß er seinen Ausdruck für die Kanzelsprache noch
simpler und populärer wählen müsse, als wir hin
und wieder ausfallende Epempel vom Gegentheile
gefunden haben. So Heist es z. B. S. yp. „Ich
will es auch Heute (das Gebet) bey dem Antritte
meines Amrs von neuem zu Gort hinaufsenden. „
Und in dem Gebete selbst, S<. 78. „Laß auch
diese Stunde eine selige, für die Ewigkeit ausge-
kaufte Stunde seyn.„ Wir wissen wol, was
Heist; aber wie viele Zuhörer verstehen
diesen verblümten Ausdruck, so emphatisch er im-
mer ist, ohne Erklärung im Geber? - - Der
Verleger hätte diesen Predigten einen bessern und
korrektem Druck geben sollen.
D-
 
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