Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

DOI Heft:
Abhandlungen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0255
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Abhandlungen. 24z
schnurstracks entgegen sey. Der Gewißenszwang
bestehe darinnen, daß man dem zugebenden Ver-
spüret) gemäß nicht einmal im Herzen viel weniger
öffentlich die in dem Concordienbuch angenommene
Satze läugnen oder bestreiten, folglich auch die
noch so gewißenhaft erkannte Wahrheit nach sei-
ner individuellen Ueberzeugung bekennen und ver-
tragen dörfe, wenn sie mit dem Lehrtropus der
symbolischen Schriften nicht überein komme.
Zwar sind unsere Goktesgelehrke gar bald mit
der Antwort darauf fertig, daß man hier von kei-
nem Gewissenszwang zu reden Ursach habe. Denn
man verfolge und todte Niemand darum, wenn
man etwas anders glauben wolle, als in dein
Concordienbuch stehe. Wenn er sein Amt, be-
sonders wenn es ein Lehramt wäre, niederlege und
sonst keine Unruhe weiter anfange, so werde man
ihn mit Frieden lassen. Allein erstlich ist es auch
damit nicht immer so richtig, daß man diejenige
unangefochten laße, die nur in der Stille etwa
hier oder da anderer Meynung sind, und mensch-
liche Affekten wißen geschwind einen Vorwand
ausfündig zu machen. Cö giebr selbst noch neuere
Exempel davon. Hernach ist das nicht Zwangs
genug, daß man einem Ehre und Amt nimmt,
wenigstens ihn in die Umstände versetzt, daß man
ihn deßen verlustig erklären kan, sobald er auch,
nach seinem besten Gewißen, etwas für falsch hält,
Q 2 was
 
Annotationen