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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0269
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Abhandlungen. 257
Ordnungen nicht gefallen lassen will; oder sich gar
dargegen auflehnt und sie als ungereimte und un-
verbindliche Satzungen in üblen Ruf bringen will;
so wenig isi es Gewalttätigkeit, wenn eine Kirche
diejenige nicht annimmt oder wieder von sich stößt,
die sich ihrem Lehrfystem in dessen Hauptarrikeln
entgegensetzen.
Es ist bekannt, was man sonst hierauf geant-
wortet hak. Man kann das nur von solchen Rech-
ten verstehen, welche der Societät, ihrer Stif-
tung und Natur nicht entgegenlaufen. Sie könnte
auch ungerechte Gesetze machen, oder solche, zu
denen sie nicht befugt Ware. Man kan aber keiner
Societät eigentlich ein Recht zugestehen, über
ungerechten oder sie selbst aufhebenden Gesetzen
zu halten. Nun , wenn die Kirche und zwar die
Protestantische Kirche eine Lehrform, von etlichen
Reformatoren abgefaßt, aufstellt, welche die Re-
ligion der Schrift begreifen soll; so handelt sie
darinn unrecht, daß sie auf eine menschliche Aus-
legung der Schrift, anstatt auf die Schrift selbst,
verpflichtet; hernach widerspricht sie sich, indem
sie durch einige ihrer Theologen Satze machen
laßt, die sie als nicht zu bezweifelnde Wahrheit
aufstellt, da sie die Satze viel älterer und meh-
rerer Theologen unter dem Vorwande verlassen
und verworfen hak, daß sich die Kirche Christi an
keine menschliche Form, sondern einig und allein
Theo!. Vid! V V R an
 
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