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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0315
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Abhandlungen.


Daß er in gewisser Maaße seine Lehre seinen
Einsichten gemäß einrichken könne und dörse; ja,
daß er befugt fey, seine eigenrhümliche Ueberzeu-
gung sonst bekannt zu machen.
Nun seh ich nicht, was man zur Freyheit des
Gewissens noch vermissen könnte. Ich fühle zwar,
daß diese Grundsätze allerley Bedenklichkeiten unter-
worfen seyen; doch hoff ich/ einen Theil derselben
durch die beygesetzten Erklärungen und Einschrän-
kungen voraus gehoben zu haben; einen Theil aber
will ich der weiteren Prüfung meiner Leser überlassen.
Die Frage war: Wie kann Gewissensfreyheit
mit der Unterschrift der symbolischen Bücher be-
stehen ? Und wenn diese Art, sie zu beantwor-
ten, nach den vorliegenden Umständen, die wir
nicht andern können, nun noch die wenigsten
Schwierigkeiten hak, so hat der Verfasser nicht
vergeblich gearbeitet.
H. Z. V.


II.

Grundsätze sittlicher Erziehung, im May 1774
in der deutschen Gesellschaft zu Göttingen vor-
gelesen.

M

an würde dem menschlichen Verstände Un-
recht khun, wenn man diejenigen Bemer¬

kungen, die dem harren Beobachter daruegen, erst
für
 
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