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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 35.1910

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[Heft 1-2]
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Lattermann, Heinrich: Zur Topographie des Amphiareions bei Oropos
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https://doi.org/10.11588/diglit.29170#0097
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ZUR TOPOGRAPHIE DES AMPHIARELONS BEI OROPOS 85

aus gerechnet) und auf eine Tiefe von 3 Fuss einen Arbeits-
graben auszuheben. Dann hat er am Boden Steine quer als
Binder zu verlegen [und darauf zu sehen], dass sie eng anein-
anderschliessen und fest auf ihrem Lager ruhen, wozu er je-
den Stein mit [einem Hammer von] Blei oder Stein nieder-
zuklopfen hat. Nachdem er sodann die Oberfläche der Schicht
zugehauen und nach dem Gefälle abgeglichen hat, damit [das
Wasser] gut abfliesse, hat er andere Steine daraufzusetzen,
deren Lager ebenflächig und nicht krumm und deren An-
schlussflächen voll sein sollen; die Stirnflächen hat er gleich-
mässig eben zu behauen. Versetzen soll er die Steine senk-
recht auf die 1 72 Fuss breiten Flächen, indem er für den
Durchlass die Breite eines Fusses freilässt; beim Versetzen
soll er [darauf sehen], dass [die Steine] fest auf ihr Lager zu
liegen kommen und eng aneinanderschliessen, und zwar mit
vollen Anschlussflächen. Nachdem er sie sodann auf der Ober-
fläche gleichmässig eben zugehauen hat, soll er alles mit
Steinen abdecken, die er gut aneinanderzufügen und so zu
versetzen hat, dass sie fest auf ihrem Lager ruhen, indem er
durchgehende Fugen vermeidet. [Schliesslich] soll er gegen
alle Steine Erde aus dem Graben schütten.-—Die nötigen
Steine soll er aus dem Theatron am Altar nehmen und sie
sich selber an die Arbeitsstätte schaffen; sollten sie nicht aus-
reichen, so werden die Epimeleten soviel liefern, als es zur
Fertigstellung der Anlage bedarf. — Der Zuschlag soll zu
einem Einheitspreise für die Tetrapodie erteilt werden, und
die Anlage 20 Tage nach Auszahlung des Geldes abnahme-
fertig sein.

Die Verdingung erfolgte zu einem Preise von 6 Drach-
men für die Tetrapodie. Unternehmer ist Phrynos, wohnhaft
zu Alopeke; Bürge Telesias, Sohn des Tellias, aus Euonymeia.

Bis Z. 35 ist die Inschrift zweifellos das Verdingungs-
ausschreiben in der ursprünglichen Form; durch die blosse
Hinzufügung des Zuschlagspreises und der Namen des Unter-
nehmers und des Bürgen wird das Ganze zum Contract1. Der

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Vgl. die lehrreiche Zusammenstellung bei Wilhelm, a. a. O. 232 Anm. 3.
 
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