PHRATERN-VERBÄNDE AUF EINEM HYPOTHEKENSTEIN 1 1 1
Grundstückes Bestandteile einer und derselben Phratrie sich
zusamm enf an d en.
Welche Stellung und Bedeutung kommt nun den zwei
Gruppen (ppatepeg oi pexa xov belvoc, in dem Verbände jener
unbekannten Phratrie zu? In der vielfach behandelten Frage
nach den innerhalb der Phratrie vorhandenen Gliederungen * 1
kann ich mich auf einige kurze Andeutungen beschränken,
umsomehr als erst kürzlich F. Poland2 das Verhältnis der
ÖQY£(h've<; und der {Hanoi zu der Phratrie sehr besonnen erör-
tert hat. Im Rahmen der einzelnen Phratrien bestanden
neben den adeligen Geschlechtern (yevrj), die ihre Sonder-
kulte hatten und einen Ahnherrn als Heros verehrten, noch
uralte locale Kultvereine, die sich als opY8^8? bezeiclineten,
in aller Regel unter Ausschluss der YsvvfjTai aus Gemeinbür-
gern zusammengesetzt waren und keinen gemeinsamen Ahnen-
kult besassen. Eine andere Gruppenbildung sind die durch
das Dernotioniden-Statut (s. u.) bekannt gewordenen {fiaooi
'Schwärme3 ohne besonders betonten Kultzweck, in denen
die Genossen der Phratrie sich zusammenfanden, damit die
verschiedenen dieser obliegenden Aufgaben, ganz besonders
die Festesfeiern, bequemer durchgeführt werden konnten.
Das Verhältnis der üxaooi zu den Angehörigen der y&vt] ist
unklar; in dem Statut der Dernotioniden kommen für die
Bekundung des Personenstandes ausschliesslich die {Kaooi
in Frage, sodass man annehmen muss, dass damals in die-
ser Phratrie Genneten entweder nicht vorhanden waren3,
oder doch nicht mehr als solche gesondert hervortraten. Eine
zutage getreten; s. O. Kern, Pauly-Wissowas RE. IV 2739, wo die Deme-
terkulte der attischen Dernen zusammengestellt sind.
1 S. die oben S. 109 A. 2 angeführte Litteratur: J. Toepffer 9 ff. 14 ff.;
R. Schöll 13 ff.; G. Busolt 160 f. 205 ff.; G. Gilbert I2 163 f.; U. v. Wilamo-
witz II 265 ff.; J. H. Lipsius 168 f.; H. Swoboda 244. Dazu noch Hermann-
Thumser, St.-Alt. II 6 31 9 ff. 398 f.; Schömann - Lipsius, Griech. Alt. I 4 387
mit A.1; G. de Sanctis, ’ArOxg 61 ff. ; Dareste- Haussoullier-Reinach, Recueil
des inscr. jurid. gr. II 220 ff.; J. Oehler, Bursians Jahresber. CXXII 1904,
52 ff., bes. 55; v. Prott-Ziehen, Leges Gr. sacrae II 1, 123 zu Nr. 43.
2 Gesch. des griech. Vereinswesens 1 2 ff. 17 ff.
3 So Schöll 14; Lipsius, Studien a. a. O. 168 f.; derselbe bei Schömann,
Griech. Alt. I 4 387, 1.
Grundstückes Bestandteile einer und derselben Phratrie sich
zusamm enf an d en.
Welche Stellung und Bedeutung kommt nun den zwei
Gruppen (ppatepeg oi pexa xov belvoc, in dem Verbände jener
unbekannten Phratrie zu? In der vielfach behandelten Frage
nach den innerhalb der Phratrie vorhandenen Gliederungen * 1
kann ich mich auf einige kurze Andeutungen beschränken,
umsomehr als erst kürzlich F. Poland2 das Verhältnis der
ÖQY£(h've<; und der {Hanoi zu der Phratrie sehr besonnen erör-
tert hat. Im Rahmen der einzelnen Phratrien bestanden
neben den adeligen Geschlechtern (yevrj), die ihre Sonder-
kulte hatten und einen Ahnherrn als Heros verehrten, noch
uralte locale Kultvereine, die sich als opY8^8? bezeiclineten,
in aller Regel unter Ausschluss der YsvvfjTai aus Gemeinbür-
gern zusammengesetzt waren und keinen gemeinsamen Ahnen-
kult besassen. Eine andere Gruppenbildung sind die durch
das Dernotioniden-Statut (s. u.) bekannt gewordenen {fiaooi
'Schwärme3 ohne besonders betonten Kultzweck, in denen
die Genossen der Phratrie sich zusammenfanden, damit die
verschiedenen dieser obliegenden Aufgaben, ganz besonders
die Festesfeiern, bequemer durchgeführt werden konnten.
Das Verhältnis der üxaooi zu den Angehörigen der y&vt] ist
unklar; in dem Statut der Dernotioniden kommen für die
Bekundung des Personenstandes ausschliesslich die {Kaooi
in Frage, sodass man annehmen muss, dass damals in die-
ser Phratrie Genneten entweder nicht vorhanden waren3,
oder doch nicht mehr als solche gesondert hervortraten. Eine
zutage getreten; s. O. Kern, Pauly-Wissowas RE. IV 2739, wo die Deme-
terkulte der attischen Dernen zusammengestellt sind.
1 S. die oben S. 109 A. 2 angeführte Litteratur: J. Toepffer 9 ff. 14 ff.;
R. Schöll 13 ff.; G. Busolt 160 f. 205 ff.; G. Gilbert I2 163 f.; U. v. Wilamo-
witz II 265 ff.; J. H. Lipsius 168 f.; H. Swoboda 244. Dazu noch Hermann-
Thumser, St.-Alt. II 6 31 9 ff. 398 f.; Schömann - Lipsius, Griech. Alt. I 4 387
mit A.1; G. de Sanctis, ’ArOxg 61 ff. ; Dareste- Haussoullier-Reinach, Recueil
des inscr. jurid. gr. II 220 ff.; J. Oehler, Bursians Jahresber. CXXII 1904,
52 ff., bes. 55; v. Prott-Ziehen, Leges Gr. sacrae II 1, 123 zu Nr. 43.
2 Gesch. des griech. Vereinswesens 1 2 ff. 17 ff.
3 So Schöll 14; Lipsius, Studien a. a. O. 168 f.; derselbe bei Schömann,
Griech. Alt. I 4 387, 1.