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Bescheid.
In dem Bericht vom 15. hnjus meldet die Verwaltung
den plötzlichen Tod des Postillons Moros und die Entstehung
von 90 Minuten Bersäumniß bei Beförderung der Post von
Gaisfeld nach Morheim durch dieses Ereigniß.
Ta der Name des unbefugt Gestorbenen, wie die Verwalt-
ung richtig geahnt, keineswegs Bürgschaft für einen unverschul-
deten Tod bietet, indem derselbe bereits vor zweitausend und
mehr Jahren einem abscheulichen Hochverräther angehörte, so
wird doch, da sich eine Verwandtschaft des Postillons mit dem
Tyrannentödier Möros schwerlich wird erweisen lassen, die Nie-
derschlagung der Versäumnißstrafe vorgenommen werden müssen,
! zu welchem Behufe die Verwaltung nachstehendes Attest auszu-
stellen hat, auf Grund dessen die Niederschlagung erfolgen kann.
Gaisfeld, 18. April 1854.
Haupt-Postverwaltung
Subtil.
Journalistische Blumenlese.
Aus Bukarest. „Bei den Gefallenen vermißt man
viele Köpfe, die theils lebendig, theils tobt in die Hände der
Türken fielen."
Aus Bombay. „Ter Mörder des Obristen S. wurde
vor der Stadt geköpft, hierauf gcviertheilt und zu Asche ver-
brannt, diese aber in die Winde zerstreut. Er behielt bis
zu dem letzten Moniente seine volle Fassung bei."
Das Präjudiz.
„Hm, das is a saubere G'schicht' mit mein' Prozeß!
Da steht auf'n Znstellungsbogen: „Beklagter hat morgen Früh
beim hiesigen Landgericht zu erscheinen." Wann mi die setz'
scho' beklagen, nachher geht's gut!"
Gesunde Politik.
A t t e st.
Die Unterzeichnete Postverwaltung attestirt, daß der in
Ausübung seiner Berufspflichten zwischen Gaisfeld und Mor-
heim verstorbene Postillon Möros ein stiller und braver Mensch
war, von dem sich nicht annehmen läßt, daß er absichtlich zwi-
schen diesen Stationen gestorben ist, um eine Bersäumniß bei
erwähnter Post herbeizuführen. Die Aussagen aller Mit-
postillone haben nichts ergeben, was auf ein malitiöses Gc-
müth bei dem rc. Möros schließen ließ, weshalb sein Ab- \
scheiden wohl Ursachen zugeschrieben werden
dürfte, die von dem Willen des Verblichenen
gänzlich unabhängig waren,
Morheim, 18. April 1854.
Postverwaltung.
Spürgut.
Das deutsche Baterland.
Frage. „Was ist des deutschen Vaterland?
Antwort. „Ein altes Lied!"
Berzeihlichcr Jrrthum.
A. „Was wird denn diese Verwicklung
im Orient noch für ein Ende nehmen und
auf welche Seite wird Deutschland treten, wenn
es sich einmal wird entscheiden müssen?"
B. „Je nun, ich meine, das ist eine
ganz verflucht heikliche Geschichte, wir sind da
zwischen Rußland und Frankreich in der Mitte
und dürfen es mit Keinem verderben; so glaube
ich, es wäre am Besten, 100,000 Manu
unsrer Truppen helfen dem Türken und
100,000 Mann den Russen, damit müssen
beide Theile zufrieden sein!"
Meßner. „Also das ist das Kind, was der Ganglbauer aus der Tauf' hebt!"
Ganglbauer. „Ja, das ist's!"
Meßner. „Das kommt ntir aber ans ein neugebornes Kind etwas groß vor!"
Ganglbauer (das Kind betrachtend). „Mir auch!"
Kindesvater. „Jesses! jetzt hat der Herr Göth' (Pathe) den Vorjährigen
verwischt!"
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Bescheid.
In dem Bericht vom 15. hnjus meldet die Verwaltung
den plötzlichen Tod des Postillons Moros und die Entstehung
von 90 Minuten Bersäumniß bei Beförderung der Post von
Gaisfeld nach Morheim durch dieses Ereigniß.
Ta der Name des unbefugt Gestorbenen, wie die Verwalt-
ung richtig geahnt, keineswegs Bürgschaft für einen unverschul-
deten Tod bietet, indem derselbe bereits vor zweitausend und
mehr Jahren einem abscheulichen Hochverräther angehörte, so
wird doch, da sich eine Verwandtschaft des Postillons mit dem
Tyrannentödier Möros schwerlich wird erweisen lassen, die Nie-
derschlagung der Versäumnißstrafe vorgenommen werden müssen,
! zu welchem Behufe die Verwaltung nachstehendes Attest auszu-
stellen hat, auf Grund dessen die Niederschlagung erfolgen kann.
Gaisfeld, 18. April 1854.
Haupt-Postverwaltung
Subtil.
Journalistische Blumenlese.
Aus Bukarest. „Bei den Gefallenen vermißt man
viele Köpfe, die theils lebendig, theils tobt in die Hände der
Türken fielen."
Aus Bombay. „Ter Mörder des Obristen S. wurde
vor der Stadt geköpft, hierauf gcviertheilt und zu Asche ver-
brannt, diese aber in die Winde zerstreut. Er behielt bis
zu dem letzten Moniente seine volle Fassung bei."
Das Präjudiz.
„Hm, das is a saubere G'schicht' mit mein' Prozeß!
Da steht auf'n Znstellungsbogen: „Beklagter hat morgen Früh
beim hiesigen Landgericht zu erscheinen." Wann mi die setz'
scho' beklagen, nachher geht's gut!"
Gesunde Politik.
A t t e st.
Die Unterzeichnete Postverwaltung attestirt, daß der in
Ausübung seiner Berufspflichten zwischen Gaisfeld und Mor-
heim verstorbene Postillon Möros ein stiller und braver Mensch
war, von dem sich nicht annehmen läßt, daß er absichtlich zwi-
schen diesen Stationen gestorben ist, um eine Bersäumniß bei
erwähnter Post herbeizuführen. Die Aussagen aller Mit-
postillone haben nichts ergeben, was auf ein malitiöses Gc-
müth bei dem rc. Möros schließen ließ, weshalb sein Ab- \
scheiden wohl Ursachen zugeschrieben werden
dürfte, die von dem Willen des Verblichenen
gänzlich unabhängig waren,
Morheim, 18. April 1854.
Postverwaltung.
Spürgut.
Das deutsche Baterland.
Frage. „Was ist des deutschen Vaterland?
Antwort. „Ein altes Lied!"
Berzeihlichcr Jrrthum.
A. „Was wird denn diese Verwicklung
im Orient noch für ein Ende nehmen und
auf welche Seite wird Deutschland treten, wenn
es sich einmal wird entscheiden müssen?"
B. „Je nun, ich meine, das ist eine
ganz verflucht heikliche Geschichte, wir sind da
zwischen Rußland und Frankreich in der Mitte
und dürfen es mit Keinem verderben; so glaube
ich, es wäre am Besten, 100,000 Manu
unsrer Truppen helfen dem Türken und
100,000 Mann den Russen, damit müssen
beide Theile zufrieden sein!"
Meßner. „Also das ist das Kind, was der Ganglbauer aus der Tauf' hebt!"
Ganglbauer. „Ja, das ist's!"
Meßner. „Das kommt ntir aber ans ein neugebornes Kind etwas groß vor!"
Ganglbauer (das Kind betrachtend). „Mir auch!"
Kindesvater. „Jesses! jetzt hat der Herr Göth' (Pathe) den Vorjährigen
verwischt!"
8*
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Verzeihlicher Irrthum"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Thema/Bildinhalt (normiert)
Täufling <Motiv>
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 20.1854, Nr. 464, S. 59
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg