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„Zum Vergnügen/'
Herr Müller erregt zum Polizcidiener, „und verhaften Sie diesen
Herrn, wenn er nicht gutwillig seine Wege geht." — „Hat er Ihnen
was zu Leide gethan?" entgegnet der Polizeidiener verlegen
lächelnd. — „Das nicht — aber wer weiß, was er im Schilde führt!
Verschaffen Sie mir Ruhe — ich bin ein Fremder und habe es satt,
mich von dem Herrn belästigen zu lassen." — „Da müssen Sie
sich an den Herrn Bürgermeister wenden" — unterbricht der Polizei-
diener Herrn Müller — „darf ich Sie dorthin weisen?" Müller
ist damit einverstanden — er will sich auch über den Polizeidiener
beschweren; sein Aerger wächst von Schritt zu Schritt ■— denn
- unglaubliche Frechheit! auch der Herr mit der blauen Brille folgt
ihm auf's Rathhaus. Müller bringt seine Klage vor dem Bürger-
meister vor — aber auch dieser hat anfangs nur ein verlegenes
Lächeln, das natürlich den Herrn Müller noch mehr in Aufregung
versetzt, bis endlich, nachdem Herr Müller sich vollständig legitimirt
hat, der Bürgermeister ihm lachend die Hand reicht mit den Worten:
„Entschuldigen Sie Herr Müller, daß ich Sie durch einen geheimen
Polizisten grundlos überwachen ließ,
aber Sie wissen, heutzutage muß die
Polizei doppelt vorsichtig sein und das
iverden Sie mir zugeben — ein Herr
Müller, der sich „zum Vergnügen"
in unserer langweiligen Industriestadt
aufzuhalten vorgibt — es ist mir dies;
seit meiner zwanzigjährigen Amtsführ-
ung zum ersten Male vorgekommen —
das m u ß t e mir verdächtig erscheinen!
Vergebung — von nun an soll Sie
der Herr mit der blauen Brille nicht
länger belästigen!"
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„Zum Vergnügen/'
Herr Müller erregt zum Polizcidiener, „und verhaften Sie diesen
Herrn, wenn er nicht gutwillig seine Wege geht." — „Hat er Ihnen
was zu Leide gethan?" entgegnet der Polizeidiener verlegen
lächelnd. — „Das nicht — aber wer weiß, was er im Schilde führt!
Verschaffen Sie mir Ruhe — ich bin ein Fremder und habe es satt,
mich von dem Herrn belästigen zu lassen." — „Da müssen Sie
sich an den Herrn Bürgermeister wenden" — unterbricht der Polizei-
diener Herrn Müller — „darf ich Sie dorthin weisen?" Müller
ist damit einverstanden — er will sich auch über den Polizeidiener
beschweren; sein Aerger wächst von Schritt zu Schritt ■— denn
- unglaubliche Frechheit! auch der Herr mit der blauen Brille folgt
ihm auf's Rathhaus. Müller bringt seine Klage vor dem Bürger-
meister vor — aber auch dieser hat anfangs nur ein verlegenes
Lächeln, das natürlich den Herrn Müller noch mehr in Aufregung
versetzt, bis endlich, nachdem Herr Müller sich vollständig legitimirt
hat, der Bürgermeister ihm lachend die Hand reicht mit den Worten:
„Entschuldigen Sie Herr Müller, daß ich Sie durch einen geheimen
Polizisten grundlos überwachen ließ,
aber Sie wissen, heutzutage muß die
Polizei doppelt vorsichtig sein und das
iverden Sie mir zugeben — ein Herr
Müller, der sich „zum Vergnügen"
in unserer langweiligen Industriestadt
aufzuhalten vorgibt — es ist mir dies;
seit meiner zwanzigjährigen Amtsführ-
ung zum ersten Male vorgekommen —
das m u ß t e mir verdächtig erscheinen!
Vergebung — von nun an soll Sie
der Herr mit der blauen Brille nicht
länger belästigen!"
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Zum Vergnügen" "Blinder Feuerlärm"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1885
Entstehungsdatum (normiert)
1880 - 1890
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 83.1885, Nr. 2093, S. 75
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg