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Höchstes Lob.
A (der seinen Sohn zu seinem Freunde in die Lehre gegeben):
„Nun, wie Liste zufrieden mit mei'm Jingelche?" — B: „Gott
der Gerechte — is das ä gewiegtes Kerlchc! Ich kann 'm
wahrhaftig tat' größeres Lob erthcil'n, als wenn ich
sag': Dei' Sohn is noch ä größerer Spitzbnb' als Du!"
Kasern hofbl ü t h c.
U n t e r o f f i c i e r zu einem Ein-
jährigen (Kaufmann): . Sic Härings-
bändiger, Sic sitzen heute wieder ans Ihrem
Pferde droben, >vie tvenn Sic aus lauter
Bonbons zusammengesetzt wären!"
Vergeben und vergessen.
Ein bitteres Unrecht, ein lieblos Wort
Kränkt oft uns im wechselnden Leben.
Da zwinge das Herz den berechtigten Groll,
Und denke, daß Pflicht ist — vergeben!
Ein Anderes aber noch stehet bei dir,
Freiwillig, nach eig'nem Ermessen
Zu thun: Zu bestehen den härtesten Kampf:
Das, was dir geschah, zu vergessen!
Aus einem kleinen Provinz-
theater.
Regisseur (am Schlosst des I. Actes
zum Publikum): „Ich ersuche die hoch-
geehrten Herrschaften, sich jetzt einen Augen-
blick herumzudrehen — die Damen müssen
die Costüme wechseln!" i '
Mit Musik.
Gräfin: „Johann, wie können Sie sich unterstehen zu
pfeifen, wenn Sie mich begleiten?"
Johann: „Ja wissen S', Euer Gnaden, i' Hab' halt
'dacht, mit Musik marschirt sich's leichter!"
Schwerer Beruf.
A: „Einen trostloseren Beruf als den eines Bürstenbinders
kann ich mir nicht denken!" — B: „Wieso?! Beneidenswert!) ist
er gewiß nicht — aber so schrecklich kann ich mir ihn nicht denken!"
— A: „Sv?! Nun, ist das nicht arg, wenn ein Mensch das ganze
Jahr von einem Schwein nichts als die Borsten in die Hand
kriegt?
Macht der Gewohnheit.
Höchstes Lob.
A (der seinen Sohn zu seinem Freunde in die Lehre gegeben):
„Nun, wie Liste zufrieden mit mei'm Jingelche?" — B: „Gott
der Gerechte — is das ä gewiegtes Kerlchc! Ich kann 'm
wahrhaftig tat' größeres Lob erthcil'n, als wenn ich
sag': Dei' Sohn is noch ä größerer Spitzbnb' als Du!"
Kasern hofbl ü t h c.
U n t e r o f f i c i e r zu einem Ein-
jährigen (Kaufmann): . Sic Härings-
bändiger, Sic sitzen heute wieder ans Ihrem
Pferde droben, >vie tvenn Sic aus lauter
Bonbons zusammengesetzt wären!"
Vergeben und vergessen.
Ein bitteres Unrecht, ein lieblos Wort
Kränkt oft uns im wechselnden Leben.
Da zwinge das Herz den berechtigten Groll,
Und denke, daß Pflicht ist — vergeben!
Ein Anderes aber noch stehet bei dir,
Freiwillig, nach eig'nem Ermessen
Zu thun: Zu bestehen den härtesten Kampf:
Das, was dir geschah, zu vergessen!
Aus einem kleinen Provinz-
theater.
Regisseur (am Schlosst des I. Actes
zum Publikum): „Ich ersuche die hoch-
geehrten Herrschaften, sich jetzt einen Augen-
blick herumzudrehen — die Damen müssen
die Costüme wechseln!" i '
Mit Musik.
Gräfin: „Johann, wie können Sie sich unterstehen zu
pfeifen, wenn Sie mich begleiten?"
Johann: „Ja wissen S', Euer Gnaden, i' Hab' halt
'dacht, mit Musik marschirt sich's leichter!"
Schwerer Beruf.
A: „Einen trostloseren Beruf als den eines Bürstenbinders
kann ich mir nicht denken!" — B: „Wieso?! Beneidenswert!) ist
er gewiß nicht — aber so schrecklich kann ich mir ihn nicht denken!"
— A: „Sv?! Nun, ist das nicht arg, wenn ein Mensch das ganze
Jahr von einem Schwein nichts als die Borsten in die Hand
kriegt?
Macht der Gewohnheit.
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Höchstes Lob" "Mit Musik" "Macht der Gewohnheit"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 86.1887, Nr. 2176, S. 126
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg