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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0055
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URKUNDE 922 (3. Juli 774 — Reg. 1052)

Schenkung des Hucbert in Waldülversheim unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 3. Juli im 6. Jahre (774) des Herrn und Königs Karl. Ich, Huc-
bert, schenke zum Seelenheile des Hartbert das, was er selbst mir übergeben hat. Ich schenke
dies dem heiligen Märtyrer Nazarius, der in dem am Flusse Wisoz (Weschnitz) in pago re-
nensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam ruht, dem der ehrwürdige Gunde-
land als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meiner Vergabung ewige Dauer beschieden sei.
Zur Übergabe gelangen die Liegenschaften in pago wormat(iensi), und zwar in den Gemar-
kungen

Ulfrideshfeim = Waldülversheim sw. Oppenheim! R.),

Deninh(e/w — Dienheim s. Oppenheim/R.) und

Rodulfishefim - - Rudolfsheim, Wüstung bei Dienheim/R,)
und in anderen Ortschaften, alle die Besitzungen, die aus seiner (Hartberts) Erbschaft
stammen, alle und in allen ihren Teilen. Ausgenommen ist nur das Vermögen (besonders
das Vieh) jener Leute, welche dort ihren Wohnsitz haben. Alles andere aber schenke, über-
gebe und übertrage ich in unberührter Gesamtheit vom gegenwärtigen Tag an aus meinem
in das Besitzrecht des Hl. Nazarius. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in Lorsch. Tag
und Zeit wie oben. Handzeichen des Hucbert, welcher angeordnet hat, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Hiltibald, Rat-
bert und Winrad. Hucbert war der Schreiber.

URKUNDE 923 (27. Mai 776 — Reg. 1271)
Schenkung des Notolf im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 27. Mai im 8. Regierungsjahr (776) des Königs Karl. Wir, Notolf
und Wineleib, meine Ehefrau, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in dem am Flusse Wisoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelege-
nen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Sie sei auch jenen Gottesknechten zugewiesen, welche
ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dienen. Wir schenken vom
heutigen Tag an unsere Liegenschaft in pago worm( atiensi), und zwar in der Gemarkung

XJtfndesh(eim — Waldülversheim sw. Oppenheim!R.), welche auf zwei Seiten an die
Besitzungen des Hl. Nazarius grenzt. Von diesem Tag an möge sie jener Stätte beziehungs-
weise ihren Vorstehern jederzeit als reiche Einkommensquelle dienen. Vertragsfertigung.
Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Notolf und Wine-
lib, seiner Gattin, welche diese Schenkung gewährt haben. Handzeichen der (Zeugen)
Erchenbold und Willibald. Geschrieben von Richbodo.

URKUNDE 924 (12. Juni 774 — Reg. 1027)

Schenkung von Sigifrid und Rotward unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 12. Juni im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl, haben wir,
Sigifrid und Rotward, ein Almosen ausgerichtet. Es ist gereicht dem heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrhein-
gau) gelegenen Kloster Lauressam ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor-
 
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