Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0062
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
56

Wir reichen es dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz
(Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht,
dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unserer Gabe
ewige Dauer beschieden sei, schenke ich mein Eigentum in pago wovmzt(iensi = im Worms-
gau), in den Gemarkungen

Flanhfeiw — Flonheim nw. AlzeyISelz nw. Worms!R.) und

Brunheim (Bornheim nw. Alzey), nämlich zwei Hof reiten mit Haus, Feldern, Wiesen,
Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern. Gestützt auf diese vertragliche Überein-
kunft gebe, übergebe und übertrage ich dies alles in das Eigentumsrecht des Hl. Nazarius.
Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Bernher und Waltrud,
welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des
(Zeugen) Hunold. Rudolf hat dies geschrieben.

URKUNDE 940 (29. Oktober in der Zeit zwischen 765 und 767 — Reg. 356)
Schenkung des Radulf im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. Oktober im 13. (15.?) Jahr unseres Herrn, des Königs Pipin,
will ich, Radulf, ein gutes Werk vollbringen. Ich gebe eine Spende an den heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi
(im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß die Gabe für ewige Zeiten gültig bleiben
soll und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in
pago gfwjormatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung

Flannenhfeim t= Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.), und zwar eine Basilika
und alles, was dazugehört, ferner eine Hofreite mit ihrem Zubehör und einen Leibeigenen
namens Drutmud. Vom gegenwärtigen Tag an soll dies alles immerwährendes Eigentum
bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie
oben. Handzeichen des Radulf, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde aus-
gestelltwerde. Samuel (der erst ab 766 als Urkundenschreiber auftritt) hat sie geschrieben.

URKUNDE 941 (um 794 — Reg. 2479)

Schenkung des Dructold in demselben Dorf unter König Karl und Abt Richbod

Ich, Dructolft), schenke im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen, unter
der Leitung des ehrwürdigen Abtes Richbodo stehenden Kloster Lauressam (Lorsch) ruht,
mein Eigentum. Ich übergebe in pago worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in der
Gemarkung

Flanheim (Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.) zehn Morgen Land, damit es vom
gegenwärtigen Tag an ewiges Eigengut bleibe. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in
Lauressa (Lorsch) im 16. (26.?) Jahre des Königs Karl. Handzeichen des Dructold, welcher
gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen)
Ludowin, Lei(£)rad und Bougolf. Sigerich (als Urkundenschreiber nur 79415 bekannt) hat
dies geschrieben.
 
Annotationen