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URKUNDE 950 (15. Oktober 793 bis 803 — Reg. 2819)
Schenkung von David und Gundrad unter Karl dem Großen und Abt Richbod
Wir, David und Gundrat, schenken im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Nazarius,
der im Oberrheingau, in Lorsch, ruht, wo der ehrwürdige Bischof Richbodo herrscht,
unser Eigentum, nämlich einen Weinberg und sechs Morgen Land. Auf Grund dieses Ver-
trages soll dies auf immer Eigengut bleiben. Geschehen in Lorsch am 15. Oktober. Hand-
zeichen von David und Gundrat.
URKUNDE 951
(in der Zeit zwischen dem 19. Dezember 778 und dem 13. Februar 784 — Reg. 1851)
Schenkung der Willesuind unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Helmerich
Wir, Willisuint und Mahtsuint, meine Schwester, geben in Gottes Namen ein Almosen.
Wir überreichen es dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago rinensi (im Ober-
rheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) ruht, und an jene fromme Mönchsgemeinschaft,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich (774—784) dient. Wir
bestimmen, daß unsere Gabe immerwährenden Bestand haben soll und bestätigen, daß sie
vollkommen freiwillig übertragen wurde. Wir schenken unser Eigentum in
Otresh(eim = Ottersheim nw. Grünstadt/W.), nämlich zwei Joch Ackerland und einen
Weinberganteil. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir diese
Grundstücke aus unserem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als immerwäh-
rendes Eigentum. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in öffentlicher Versamm-
lung in Laurissam (Lorsch) unter der Regierung des Königs Karl. Handzeichen der Willi-
suind und der Mahtsuind, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
werde. Ich, Donadeus, habe sie geschrieben.
URKUNDE 952 (3. Juni 799 — Reg. 2668)
Schenkung des Heregis unter König Karl und Abt Richbod
In Christi Namen, am 3. Juni im 31. Regierungsjahr des Königs Karl mache ich, Heri-
gis, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am
Flusse Wisgoz (Weschnitz) in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht. Sie gelte ebenso jener heiligmäßigen Gemeinschaft, welche ebendort unter
ihrem Abt, dem ehrwürdigen Richbod, ihren Dienst verrichtet. Ich schenke in pago wor-
ms.t(iensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Azulenhem (Asselheim n. Grünstadt/W.) eine Hofreite mit Hof und Baulichkeiten,
eine Hube, Weinpflanzungen, Wiesen und alles das, was Heriolf und sein Bruder Rutbert
in jener Gemarkung besessen haben. Das alles soll, gestützt auf Handgelöbnis, immer-
währendes Besitztum bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Hand-
zeichen des Herigis, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ. Ich, der Diakon und
Mönch Reginbert, habe sie geschrieben.
URKUNDE 950 (15. Oktober 793 bis 803 — Reg. 2819)
Schenkung von David und Gundrad unter Karl dem Großen und Abt Richbod
Wir, David und Gundrat, schenken im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Nazarius,
der im Oberrheingau, in Lorsch, ruht, wo der ehrwürdige Bischof Richbodo herrscht,
unser Eigentum, nämlich einen Weinberg und sechs Morgen Land. Auf Grund dieses Ver-
trages soll dies auf immer Eigengut bleiben. Geschehen in Lorsch am 15. Oktober. Hand-
zeichen von David und Gundrat.
URKUNDE 951
(in der Zeit zwischen dem 19. Dezember 778 und dem 13. Februar 784 — Reg. 1851)
Schenkung der Willesuind unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Helmerich
Wir, Willisuint und Mahtsuint, meine Schwester, geben in Gottes Namen ein Almosen.
Wir überreichen es dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago rinensi (im Ober-
rheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) ruht, und an jene fromme Mönchsgemeinschaft,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich (774—784) dient. Wir
bestimmen, daß unsere Gabe immerwährenden Bestand haben soll und bestätigen, daß sie
vollkommen freiwillig übertragen wurde. Wir schenken unser Eigentum in
Otresh(eim = Ottersheim nw. Grünstadt/W.), nämlich zwei Joch Ackerland und einen
Weinberganteil. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir diese
Grundstücke aus unserem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als immerwäh-
rendes Eigentum. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in öffentlicher Versamm-
lung in Laurissam (Lorsch) unter der Regierung des Königs Karl. Handzeichen der Willi-
suind und der Mahtsuind, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
werde. Ich, Donadeus, habe sie geschrieben.
URKUNDE 952 (3. Juni 799 — Reg. 2668)
Schenkung des Heregis unter König Karl und Abt Richbod
In Christi Namen, am 3. Juni im 31. Regierungsjahr des Königs Karl mache ich, Heri-
gis, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am
Flusse Wisgoz (Weschnitz) in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht. Sie gelte ebenso jener heiligmäßigen Gemeinschaft, welche ebendort unter
ihrem Abt, dem ehrwürdigen Richbod, ihren Dienst verrichtet. Ich schenke in pago wor-
ms.t(iensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Azulenhem (Asselheim n. Grünstadt/W.) eine Hofreite mit Hof und Baulichkeiten,
eine Hube, Weinpflanzungen, Wiesen und alles das, was Heriolf und sein Bruder Rutbert
in jener Gemarkung besessen haben. Das alles soll, gestützt auf Handgelöbnis, immer-
währendes Besitztum bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Hand-
zeichen des Herigis, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ. Ich, der Diakon und
Mönch Reginbert, habe sie geschrieben.