Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0074
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
68

gelegenen Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Ich schenke
mein Eigentum in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Wintireshfeim = Wintersheim sw. Oppenheim/R.), als immerwährendes Eigentum.
Wir schenken, übergeben und übertragen es unter dem heutigen Tag unter die Herrschaft
des Hl. Nazarius. Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Geschehen im Kloster Laurissam
(Lorsch) am 15.(?) März im 20. Regierungsjahr (788) des Königs Karl. Handzeichen von
Ercanbert und Goda, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und
gefertigt werde. Reginbert hat sie geschrieben.

URKUNDE 972 (in der Zeit zwischen 778 und 784 — Reg. 1852)
Schenkung des Hartger im gleichen Dorf unter Abt Helmerich

Im Namen Gottes lasse ich, Hartger, zum Seelenheile der Mahtsuind dem heiligen Mär-
tyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), und zwar im Gebiet von
Birstat (Bürstadt w. Lorsch) ruht, eine Gabe zukommen. Sie gelte auch jener heiligen
Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich
(19. 12. 778 bis 13. 2. 784) dient. Es ist mein Wille, daß meine Schenkung auf ewige Zeiten
dahingegeben sei, und ich erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich
übergebe heute als immerwährenden Besitz mein Eigentum in pago wormatiensi (im
Wormsgau), und zwar in

Wintereshfez'm = Wintersheim sw. Oppenheim/R.), nämlich einen Morgen Land. Ur-
kund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen an öffentlicher Versammlungsstätte unter
der Herrschaft des Königs Karl. Handzeichen des Hartger, der gewünscht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Donadeus, habe sie geschrieben..

URKUNDE 973 (17. Juni 767 — Reg. 180)

Schenkung der Libila im nämlichen Dorf unter König Pipin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 17. Tage des Monats Juni im 15. Regierungsjahre des Königs
Pipin, bringe ich, die Sünderin Libila, eine fromme Spende dar. Sie gelte dem heiligen Mär-
tyrer Nazarius, der in dem in pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vosteht. Ich will, daß die Vergabung
für alle Ewigkeit gelte, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig gemacht wurde. Ich
schenke als ewigen Besitz mein Eigentum in pago wormatiensi r= im Wormsgau), in der
Gemarkung

WintereshfezVra = Wintersheim sw. Oppenheim/R.), nämlich ungefähr zwei Parzellen
von einem Weinberg. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch in öffent-
licher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Libila, welche veranlaßt hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.

URKUNDE 974 (13. Februar in der Zeit zwischen 766 und 768 — Reg. 342)

Schenkung des Polch in in Wintersheim unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 13. (?) Februar, unter der Regierung des Königs Pipin, entrichte
ich, Folchin, auf Eingebung Gottes hin unter dem heutigen Tag ein Almosen. Es sei
gereicht dem hochheiligen und seligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in
 
Annotationen