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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0077
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und Zeit wie oben. Handzeichen des Hairuin, welcher veranlaßt hat, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben.

URKUNDE 979 (29. Juni 773 — Reg. 920)
Schenkung des Folcrich im nämlichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. Juni im 5. Jahre (773) des Königs Karl mache ich, Folcrich,
eine wohltätige Stiftung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, der im
Kloster Laurissa (Lorsch) ruht, dem Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke einen mir
gehörigen Weinberg in pago worm(atiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Wintrishem (Wintersheim stv. Oppenheim! R). Möge er immerwährendes Eigentum
bleiben. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster (Lorsch).

URKUNDE 980 (4. Mai 782 — Reg. 1754)
Schenkung des Beitrieh im gleichen Weiler unter Karl dem Großen und Abt Helmerich

Im Namen Gottes schenke ich, Beldrich, das, was mir Tancrat übergeben hat. Ich
übereigne es dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch)
ruht. In gleicher Weise gilt meine Vergabung jener Mönchsgemeinschaft, welche ebendort
unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Herrn Helmerich, ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche
meiner Zuwendung ewigen Bestand und bestätige deren Freiwilligkeit. Zur Ubergabe
gelangt ein mir gehöriger Acker von einem Tagwerk in pago wormat(iensi = im Worms-
gau), und zwar in der Gemarkung

Wintrishfeim — Wintersheim sw. Oppenheim!R.). Mit Rechtswirksamkeit vom heuti-
gen Tage schenke, übergebe und übertrage ich dieses Ackerland als ewiges Eigengut. Heute
und künftig möge es jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtig-
ten jederzeit als Vermögensmehrung dienen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft er-
wachsen. Geschehen im Kloster Lorsch am 4. Mai im 14. Jahre des ruhmreichen Königs
Karl. Handzeichen des Beldrich, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen
ließ. Ich, Gerward, habe sie geschrieben.

URKUNDE 981 (1. Juni 775 — Reg. 1176)
Schenkung des Hahmud in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. Juni im 7. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl.
Ich, Hahmund, verabfolge ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem
der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke als ewiges Eigentum einen mir
gehörigen Weinberg in pago worm(atiensi im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Wintrishem (Wintersheim szv, Oppenheim/R.). Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und
Zeit wie oben. Flandzeichen des Hahmund, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungs-
urkunde ausgestellt werde. Heilrad hat sie geschrieben.
 
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