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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0083
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URKUNDE 995 (11. Juni 791 — Reg. 2325)

Schenkung von Fricco und Richdrud im gleichen Weiler unter Karl dem Großen

und Abt Richbod

In Gottes Namen wollen wir, Fricco und Richtrut, meine Ehefrau, etwas für unser
Seelenheil und für die Wiedervergeltung in der Ewigkeit tun. Wir wenden daher dem
heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau)
am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, eine Opfergabe
zu. Sie gelte in gleicher Weise auch jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort
unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Richbod ihren Dienst ausübt. Ich wünsche meiner
Vergabung ewige Dauer. Wir schenken, übergeben und übertragen in pago wormatiensi
(im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Offenstein (Offstein sw. Alzey nw. WormsIR.) ein uns gehöriges Joch Ackerland. Vom
gegenwärtigen Tag an soll es ewiges Eigengut bleiben. Vertragsfertigung. Geschehen im
Kloster Lauressam (Lorsch) am 11. Juni im 23. Regierungsjahr (791) des Herrn und Kö-
nigs Karl. Handzeichen von Frico und Richtrut, welche die Ausstellung dieser Schenkungs-
urkunde erbeten haben.

URKUNDE 996 (16. Mai 778 — Reg. 1398)
Schenkung des Hadalbald im gleichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 16. Mai im 10. Regierungsjahr (778) unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Hadalbald, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) ge-
legenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Sie gilt in gleicher Weise auch jener heiligmäßi-
gen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und
Abtes Gundeland dient. Es ist mein Wille, daß diese Vergabung von ewiger Dauer sei,
und ich bestätige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Sie bezieht sich auf mein
in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Offenstein (Offstein sw. Alzey nw. Worms/R.) gelegenes Eigentum, nämlich sechs Tag-
werk'Ackerland, Wiesland im Ertrage von drei Fuder Heu und überhaupt auf alles das,
was ich in jener Gemarkung besitze, sei es nun Arbeitsertrag (landwirtschaftliche Vorräte)
oder Erwerb und Gewinn aus früherer Tätigkeit. Ich schenke, übergebe und übertrage dies
alles vom heutigen Tag an in der Weise, daß alles von diesem Tag an und in aller Zukunft
jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit erhöhten
Nutzen einbringe. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster
Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hadalbald, welcher ge-
wünscht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 997 (28. Juli 780 — Reg. 1586)

Schenkung der Rutswind im gleichen Weiler unter Karl dem Großen und Abt Helmerich

Ich, Ruotsuint, gebe im Namen Gottes ein Almosen. Ich entrichte es an den heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Klo-
ster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Ich
will, daß meine Spende für ewig hingegeben sei und erkläre ausdrücklich, daß sie auf einer
 
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