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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0096
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ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen
des (Zeugen) Bertholf. Und ich, Grimher, war der Schreiber.

URKUNDE 1030 (29. Juli 773 — Reg. 938)
Schenkung des Winbert unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. Juli im 5. Jahr (773) unseres Herrn, des Königs Karl.
Auch wir, Winbret und meine Ehefrau Andrat, machen gemeinsam eine Vergabung an
den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau)
gelegenen Kloster Laurissam ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland vorsteht.
Ich bestimme, daß meine Schenkung ewig gültig bleiben soll und erkläre, daß sie voll-
kommen freiwillig erfolgt. Zur Übergabe gelangt all mein Besitztum in

Bermerhfeimer) marca (in der Gemarkung Bermersheim nw. Worms/R.) in pago wor-
matiensi (im Wormsgau). Alles, was wir dort bisher besessen haben, alles insgesamt und
in allen seinen Teilen, und zwar in unveränderter Gesamtheit, schenken, übergeben und
übertragen wir als immerwährendes Eigentum. Daraufhin erfolgte feierliches Hand-
gelöbnis. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
von Winbert und Andrat, seiner Gemahlin, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen
und fertigen ließen. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.

URKUNDE 1031 (17. Juni 825 — Reg. 3197)
Schenkung der Folcrad im gleichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Ich, Folcrat, nehme im Namen Gottes eine Güterschenkung vor. Sie ist bestimmt für
den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau)
gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist
mein Wille, daß meine Vergabung für immer dargereicht sei. Ich schenke in pago wor-
matiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Bermersheim (nw. Worms!R.) ein Drittel von einer Hofreite und einen Weinberg,
ferner zwischen Bermotesheim (Bermersheim) und

Gunteim (Gundheim nw. Worms) zehn Morgen Land. Ich schenke, übergebe und über-
trage dies auf ewig zu eigen. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Gesche-
hen am 17. Juni im 12. Regierungsjahr (825) des Kaisers Ludwig. Handzeichen der Folc-
rad, welche die Ausstellung und Fertigung dieser Schenkungsurkunde nachgesucht hat.
Handzeichen der (Zeugen) Sigifrid, Reinold und Nantger. Altwin war der Schreiber.

URKUNDE 1032 (15. Juli 794 — Reg. 2478)
Schenkung des Erlicho im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod

In Christi Namen, am 15. Juli im 26. Regierungsjahr (794) unseres Herrn, des Königs
Karl, entrichte ich, der Geistliche Erlicho, eine milde Gabe. Sie sei dargebracht dem heili-
gen Märtyrer ~Naz(arius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, in dem
der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt waltet. Ich wünsche, daß mein Geschenk für im-
mer hingegeben sei. Ich übertrage im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

Bermersheim nw. Worms/R.) eine Hofreite mit allem Zubehör und überhaupt alles,
was ich in jener Gemarkung bisher besessen habe. Zur Gänze und in unberührtem Zustand
 
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