Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0106
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
100

für alle Zeiten Gültigkeit behalten. Ich schenke, übergebe und übertrage in pago wormat-
(iensi = im Worms gau), und zwar in der Gemarkung

Livmarsheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W. oder Laumersheim ö. Grünstadt) eine
Drittelhofreite und einen Drittel von allem, was ich dort besitze, sei es nun Hofreite,
Weingut oder Ackerland. Alles möge ewiges Eigentum bleiben. Damit ist der Vertrag ab-
geschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 30. März im 1. Regierungsjahr (769) des
Königs Karl. Handzeichen des Albolf, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ.
Herland (Hariland?) hat sie geschrieben.

URKUNDE 1059 (13. Juni 791 — Reg. 2329)
Gütertausch des Eolf in Lümarsheim unter Karl dem Großen und Abt Richbodo

Im Namen Christi und um des lieben Friedens willen war es Wunsch und Überein-
kunft, daß zwischen dem ehrwürdigen (sie!) Herrn Egolf und dem Abt Richbodo ein
Tausch zustande käme, indem sie einige gleichwertige Güter austauschten. Es gab also Egolf
in pago wormatfiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Livmarsheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W. oder Laumersheim ö. Grünstadt) eine
Hofreite. Dagegen gab der Abt Richbodo in der gleichen Gemarkung eine ähnliche Hof-
reite. Jeder der beiden möge den Teil, welchen er erhielt, innehaben, besitzen und seinen
Nachfolgern hinterlassen. Daraufhin erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen in Lau-
rissa (Lorsch) am 13. Juni im 23. Regierungsjahr (791) des Königs Karl. Handzeichen des
Eolf, welcher die Ausstellung dieser Tauschurkunde nachgesucht hat. Rudolf hat sie ge-
schrieben.

URKUNDE 1060 (in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 774 und dem 8. Oktober 775 —

Reg. 1225)

Schenkung der Theudana in Gu(n)theim unter König Karl und Abt Gundeland

Im Namen Gottes will ich, Hadur, etwas für das Seelenheil der Theudana tun. Aus
ihrem rechtmäßigen Besitz übergab sie selbst mir Güter mit der Weisung, dieselben zum
Heile ihrer Seele dem Hl. Nazarius zuzuwenden, was ich hiermit getan habe. Ich schenke
daher dem monasterium laurissamense (dem Lorscher Kloster), in dem der Leib des
Hl. Nazarius ruht und der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet, drei Joch Ackerland,
gelegen in pago wormatiensi, und zwar in

Guntheimer marca (in der Gemarkung Gundheim nw. Worms!R.). Das Abkommen ist
damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster im 7. Regierungsjahr des
Königs Karl. Handzeichen des Hadur, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsur-
kunde ausgestellt werde. Samuhel hat sie geschrieben.

URKUNDE 1061 (14. März 801 — Reg. 2723)

Schenkung von Erembert und Herch(ensuinde) unter König Karl und Abt Richbod

Wir, Thurinbert, Erembert und Herchensuint errichten im Namen Gottes eine Stiftung
zum Seelenheile des Folcherich. Wir machen eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago
renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt, nicht weniger auch an jene
 
Annotationen