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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0109
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ewige Zeiten gelten soll, besteht aus unserem in pago wormatiense (im Wormsgau), in
Dorf und Gemarkung

Guntheim (Gundheim nw. Worms) gelegenen Eigentum. Es handelt sich um eine Hof-
stätte mit darauf stehenden Baulichkeiten, einen Weingarten, der in der Hofstätte selber
liegt, und vier weitere anderswo gelegene Weinpflanzungen. Insgesamt haben alle diese
Rebengüter einen Flächeninhalt von drei Morgen. Wir schenken ferner in

Guntheimir marca (in der Gemarkung Gundheim nw. Worms/R.), in

Bermodesheim (Bermersheim nw. Worms) und in

Guntramesheim (Gundersheim nw. Worms) 20 Joch Ackerland, zwei Leibeigene und
alles das, was rechtlich zu diesen Gütern gehört. Wir schenken, übergeben und übertragen
dies alles als immerwährendes Eigengut. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten.
Geschehen im Kloster Lorsch am 2. Februar im 12. Regierungsjahr (852) des Königs Lud-
wig. Handzeichen von Reginhelm, Baba und Bergis, welche die Ausstellung dieser Schen-
kungsurkunde nachgesucht haben. Theotroh hat sie geschrieben.

URKUNDE 1067 (9. Juni 838 — Reg. 3297)
Schenkung von Wichar und Wanbert unter Kaiser Ludwig und Abt Samuel

Wir, Wichar und Wanbert, mein Vater, spenden im Namen Gottes ein Almosen. Es ist
bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im
Oberrheingau) liegenden Kloster Lorsch ruht, dem Samuel als Abt vorsteht. Wir schenken
in pago wormatfiensi — im Wormsgau), nämlich in den Dörfern

Guntheim (Gundheim nw. Worms) und

Bermutisheim (Bermersheim nw. Worms) und ihren Randgebieten zwei Siedlungen,
29 Morgen Land und vier Joch Rebengelände als Eigengut. Vertragsfertigung. Geschehen
in öffentlicher Versammlung im Jahre 838 nach der Fleisch werdung des Herrn Jesu
Christi, im 25. Jahre des Kaisers Ludwig, am 9. Juni. Handzeichen von Wichar und
Wanbert, die veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich,
Adalbert, habe sie geschrieben.

URKUNDE 1068 (8. Mai 791 — Reg. 2318)

Schenkung von Hildiloug, Sigiholf und Gisilrad unter König
Karl und Abt Richbod

In Christi Namen, am 8. Mai im 23. Regierungsjahr (791) unseres Herrn, des Königs
Karl. Wir, Hildiloug, Sigiholf und dessen (meine) Ehefrau Gisilrat, machen eine Verga-
bung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Ober-
rheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als
Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll unsere Gabe von ewiger Dauer sein. Wir schenken
in pago wormatfz'ewsi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Gunthf eim = Gundheim nw. Worms) eine Hof reite mit Haus und Hof und allem
Bauwerk, einen Weinberg, Baumgärten und alles das, was wir in jener Gemarkung bisher
innegehabt oder besessen haben. Ganz und unversehrt schenken, übergeben und übertra-
gen wir dies alles vom gegenwärtigen Tag an auf Grund nachfolgender Fertigung als
ewiges Eigentum. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von
Hiltiloug, Sigilolf und Gisilrat, welche verlangt haben, daß diese Schenkungsurkunde aus-
gestellt werde. Ich, Rudolf habe sie geschrieben.
 
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