Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0118
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
112

URKUNDE 1090 (30. Mai 775 — Reg. 1172)
(Schenkung) des Teutrad in Gonsenheim unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 30. Mai im 7. Regierungsjahr (775) des ruhmreichen Königs
Karl. Ich, Teutrath, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen
Leib in pago renensi (im Oberrheingau), in monasterio Laurissamensi (im Lorseber Kloster)
ruht, und an jene in Heiligkeit lebende Münchsvereinigung, v/elcher der ehrwürdige
Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

Gunsenheim (Mainz-Gonsenheim) fünf Joch Ackerland und eine Wiese. Der Vertrag
wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
des Teutrath, welcher verlangt hat, daß diese Schenkung verbrieft werde.

URKUNDE 1091 (24. Oktober 775 — Reg. 1232)

Schenkung des Nanther in der Gonsenheimer Gemarkung

In Christi Namen, am 24. Oktober im 8. Regierungsjahr (775) unseres Herrn, des
Königs Karl. Wir, Nanther und Wilant, machen gemeinsam eine Zuwendung an den hei-
ligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau)
gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt
vorsteht. Unsere Schenkung ist nach unserem Willen für alle Zeiten bestimmt. Wir über-
geben in der in pago wormatiense (im Wormsgau) bei der Stadt Mogoncia (Mainz) gele-
genen Gemarkung

Gunsinheim (Mainz-Gonsenheim) 45 Morgen Land, eine Hof reite, Wiesen und sieben
Leibeigene. Die genannte Hofreite versteht sich mit allen Ausfahrten und Zugangsstraßen,
mit allen Bäumen, allen darauf erstellten Bauwerken und mit allen ihren anliegenden
Bodenteilen. Dies alles schenken, übergeben und übertragen wir von heute an als immer-
währendes Eigentum. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in
Laurissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Nanther und Wieland, welche
gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Richard hat sie ge-
schrieben.

URKUNDE 1092 (15. Juli 769 — Reg. 407)
Schenkung der Amalgard in Langenlonsheim unter Abt Gundeland und König Karl

Ich, Amalgart, reiche im Namen Gottes eine Gabe dar. Ich wende sie dem heiligen
Märtyrer Nazarius zu, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Es
handelt sich um eine nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmte Güterschenkung in
pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Longistisheim (Langenlonsheim nö. Kreuznach/Nahe), nämlich um eine Hof reite mit
Wohnhaus, einen Weinberg und zwei Joch Ackerland. Unter dem heutigen Tage schenke,
übergebe und übertrage ich diese Güter in unveränderter Gesamtheit als immerwährendes
Eigentum. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. Juli im 1. Re-
gierungsjahr (769) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Amalgart, welche
gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt w^rde. Hariland hat sie geschrieben.
 
Annotationen