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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0120
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ewig hingegeben sei, und wir beide erklären, daß es aus vollkommen freiem Willen ge-
macht wurde. Ich übergebe mein Besitztum in pago wormatiense (im Wormsgau), und
zwar in der Gemarkung

Nubenheim (Laubenheim/R. sö. Mainz), nämlich ein Weingut, von dem (von dessen
vier einzelnen Parzellen) sieben, sieben, fünf und fünf Fässer, also insgesamt 24 Lägein
unvermischter Wein gewonnen werden können. Wir schenken, übergeben und übertragen
es vom heutigen Tag an als immerwährendes Besitztum. Vertraglich abgeschlossen. Ge-
schehen im Kloster Lorsch am 12. Juni im 9. Regierungsjahr (777) des Königs Karl. Hand-
zeichen von Heinrat und Friderada, welche die Ausstellung dieser Schenkungsurkunde
nachgesucht haben. Geschrieben hat sie Grimher.

URKUNDE 1096 (2. November 797 — Reg. 2602)
Schenkung der Helm(suind) in Laubenheim unter Abt Richbod und König Karl

Ich, Helmsuint, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in pago renense (im Oberrheingau), im Kloster Lauressam ruht, in
dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt waltet. Ich wünsche meiner Gabe ewige Be-
ständigkeit und versichere, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Besitz-
tum in pago wormatfiensi — im Wormsgau), in der Gemarkung

Nubenheim (Laubenheim/R. sö. Mainz), nämlich eine Hofreite mit Haus und Lände-
reien und überhaupt alles das ganz und unvermindert, was ich bisher dort besessen habe.
Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter als ewiges
Besitztum. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch
am 2. November im 30. Regierungsjahr (797) des Königs Karl. Handzeichen der Helm-
suint, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Reginbert
hat sie geschrieben.

URKUNDE 1097 (27. Februar 782 — Reg. 1680)
Schenkung des Hucbert in der Biedesheimer Gemarkung unter König

Karl und Abt Helmerich

In Christi Namen, am 27. Februar im 14. Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des
Königs Karl, mache ich, Hucbert, bewogen durch göttliche Eingebung, durch diese Schen-
kungsurkunde eine Vergabung. Mit dem Wunsche ihrer ewigen Dauerhaftigkeit entrichte
ich sie an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense
(im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Hel-
merich als Abt vorsteht. Ich schenke in pago wormat(7ensi = im Wormsgau) das, was mir
Heribert in der Gemarkung

Bosinesheim (Biedesheim nw. Grünstadt/W.) übergeben hat, nämlich Hofreiten, Fel-
der, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten und alles das,
was er ebendort besessen hat. Ferner schenke ich in der Gemarkung

Carlobach (Karlbach; G.-, K-; sö. und s. Grünstadt/W.) einen Weinberg. Von heute
an schenke, übergebe und übertrage ich dies alles als immerwährendes Eigengut. Geschehen
im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hucbert, welcher verlangt
hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Rudolf hat sie verfaßt
und geschrieben.
 
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