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bende mönchische Gemeinde, welcher der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Ich
schenke in pago wormatfiensi — im Wormsgau), und zwar in
Buckenheimer marca (in der Gemarkung Bockenheim; G-, K-; n. Grünstadt/W.) einen
Weinberg. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am
29. März im 14. Regierungsjahr (782) des Königs Karl. Handzeichen des Rutfrid, welcher
ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
URKUNDE 1113 (November 766 oder 767 — Reg. 96)
Schenkung des Adelhelm in der Monzernheimer Gemarkung unter König
Pipin und Abt Gundeland
In Christi Namen machen wir, Adhelhelm und meine Schwester Sigild, eine Vergabung
an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau) am
Flusse Wiscoz (Weschnitz) ruht, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Wir schen-
ken den vierten Teil von all dem, was wir in
Monzinheimer marca (in der Gemarkung Monzernheim nw. Worms) zu eigen haben,
nämlich eine halbe Hofreite, einen Weinberg und (den vierten Teil) von all unserem son-
stigen Besitztum in der genannten Gemarkung. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster), im Monat November, im 15. Jahre des
Königs Pippin. Handzeichen von Adelhelm und Sigild, welche gebeten haben, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
URKUNDE 1114 (12. April 791 — Reg. 2309)
Schenkung von Erlulf und Warburg unter (König) Karl
In Christi Namen, am 12. April im 23. Regierungsjahr (791) des Königs Karl, möchten
wir, Erlulf und Warburc, meine Gemahlin, eine Schenkung vornehmen. Sie sei geweiht
dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laurissa (Lorsch) ruht, dem der ehr-
würdige Riebodo als Abt vorsteht. Ich schenke alles das, was ich in pago wormatfiensi z-
im Wormsgau), in Dorf und Gemarkung
Buckenheim (Bockenheim; G-, K.-; n. Grünstadt/W.) bisher besessen habe, und zwar
Hofreiten, Felder, Wiesen, Wälder und sieben Leibeigene. In ähnlicher Weise schenke ich
in
Merstat (Mörstadt nw. Worms) alles, was ich dort besitze: Felder, Äcker und Wein-
güter; ebenso in der Gemarkung
Bermodesheim (Bermersheim nw. Worms): Felder, Wiesen, Weingärten, Wohnhäuser
oder Landwirtschaftsbauten, alles was ich in jeder Gemarkung besitze, und drei Leibeigene,
ferner in
Guntheim (Gundheim nw. Worms) eine Basilika, welche zu Ehren des Hl. Martin
errichtet ist, mit den (zugehörigen) Bauten, Äckern, Feldern, Wiesen, Weinbergen und
14 Leibeigenen sowie allem, was zu jener Kirche gehört, endlich in der Gemarkung
Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) drei Weinberge. Als immerwährendes Eigentum
übergeben wir alles in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Der Ver-
bende mönchische Gemeinde, welcher der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Ich
schenke in pago wormatfiensi — im Wormsgau), und zwar in
Buckenheimer marca (in der Gemarkung Bockenheim; G-, K-; n. Grünstadt/W.) einen
Weinberg. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am
29. März im 14. Regierungsjahr (782) des Königs Karl. Handzeichen des Rutfrid, welcher
ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
URKUNDE 1113 (November 766 oder 767 — Reg. 96)
Schenkung des Adelhelm in der Monzernheimer Gemarkung unter König
Pipin und Abt Gundeland
In Christi Namen machen wir, Adhelhelm und meine Schwester Sigild, eine Vergabung
an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau) am
Flusse Wiscoz (Weschnitz) ruht, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Wir schen-
ken den vierten Teil von all dem, was wir in
Monzinheimer marca (in der Gemarkung Monzernheim nw. Worms) zu eigen haben,
nämlich eine halbe Hofreite, einen Weinberg und (den vierten Teil) von all unserem son-
stigen Besitztum in der genannten Gemarkung. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster), im Monat November, im 15. Jahre des
Königs Pippin. Handzeichen von Adelhelm und Sigild, welche gebeten haben, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
URKUNDE 1114 (12. April 791 — Reg. 2309)
Schenkung von Erlulf und Warburg unter (König) Karl
In Christi Namen, am 12. April im 23. Regierungsjahr (791) des Königs Karl, möchten
wir, Erlulf und Warburc, meine Gemahlin, eine Schenkung vornehmen. Sie sei geweiht
dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laurissa (Lorsch) ruht, dem der ehr-
würdige Riebodo als Abt vorsteht. Ich schenke alles das, was ich in pago wormatfiensi z-
im Wormsgau), in Dorf und Gemarkung
Buckenheim (Bockenheim; G-, K.-; n. Grünstadt/W.) bisher besessen habe, und zwar
Hofreiten, Felder, Wiesen, Wälder und sieben Leibeigene. In ähnlicher Weise schenke ich
in
Merstat (Mörstadt nw. Worms) alles, was ich dort besitze: Felder, Äcker und Wein-
güter; ebenso in der Gemarkung
Bermodesheim (Bermersheim nw. Worms): Felder, Wiesen, Weingärten, Wohnhäuser
oder Landwirtschaftsbauten, alles was ich in jeder Gemarkung besitze, und drei Leibeigene,
ferner in
Guntheim (Gundheim nw. Worms) eine Basilika, welche zu Ehren des Hl. Martin
errichtet ist, mit den (zugehörigen) Bauten, Äckern, Feldern, Wiesen, Weinbergen und
14 Leibeigenen sowie allem, was zu jener Kirche gehört, endlich in der Gemarkung
Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) drei Weinberge. Als immerwährendes Eigentum
übergeben wir alles in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Der Ver-