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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0142
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URKUNDE 1157 (26. Juli 775 — Reg. 1207)
Schenkung des Adelbert in demselben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 26. Juli im 7. Regierungsjahr (775) des Kaisers (richtig: Königs)
Karl, will ich, Adelbert, zum Seelenheile des Theudolf ein gutes Werk vollbringen. Es sei
gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der
ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Gabe von ewiger Dauer
sei, und ich bekräftige, daß sie auf einem vollkommen freiwilligen Entscheide meinerseits
beruht. Ich schenke, übergebe und übertrage unter dem heutigen Tag in pago wormatfie»«'
= im Wormsgau), und zwar in

Wisere marca (in der Gemarkung Weisenheim am Sand w. Frankenthal s. Worms) zwei
Joch Ackerland. Vertragsabschluß. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1158 (um 775 — Reg. 1208)

Schenkung des Raccher im nämlichen Weiler unter Abt Gundeland

Ich, Raccher, entrichte im Namen Gottes eine fromme Spende an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene geweihte Mönchs-
vereinigung, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Meine Gabe soll nach
meinem Willen für alle Zeiten bestimmt sein, und ich bestätige, daß sie auf meinem durch-
aus freien Willen beruht. Ich schenke in pago wormat(iensi = im Wormsgau), und zwar in
der Gemarkung

Wihsa (Weisenheim am Sand w. Frankenthal s. Worms) eine Hof reite. Ich schenke,
übergebe und übertrage sie in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an
und für alle Zukunft möge sie jener Stätte jederzeit vermehrten Vorteil bringen. Gegen-
wärtige Schenkung soll, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, immerdar gefestigt
und beständig verbleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster).
Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1159 (12. Juni um 780 — Reg. 1891)

Schenkung des Ratbert im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Helmerich

In Christi Namen, am 12. Juni im 18. Regierungsjahr (786?) des Königs Karl, mache
ich, Ratbert, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in
pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht. Meine Zuwendung
komme auch jener nach Heiligkeit strebenden Gemeinschaft der Mönche zugute, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich (778—784) dient. Ich wünsche meiner
Gabe immerwährenden Bestand, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig geboten
wurde. Ich schenke als ewiges Besitztum in pago wormat(7ensz — im Wormsgau), nämlich
in

Wisere marca (Weisenheim am Sand w. Frankenthal) drei Joch Ackerland. Der Ver-
tragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lor-
scher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Rabert.
 
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