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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0150
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Oberrheingau) ruht, und ebenso für jene gottgefällige Ordensgemeinschaft der Mönche,
welche unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihrem Dienst obliegt. Wir wünschen, daß
unsere Gabe von ewiger Dauer sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig gereicht
wird. Wir schenken in pago wormatfz'ens/ = im Wormsgau), in der Gemarkung

Erpholfesheim (Erpolzheim nö. Bad Dürkheim/W.) eine Wiese. Unter dem gegenwär-
tigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir sie im Namen Gottes als immerwäh-
rendes Eigengut. Von heute an möget ihr das Recht haben, dieselbe zu behalten, zu ver-
schenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Angele-
genheiten sollt ihr freie und uneingeschränkte Verfügungsberechtigung haben. Auf Grund
nachfolgender Fertigung soll gegenwärtige Schenkung jederzeit gefestigt und unwandelbar
bestehen bleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und
Zeit wie oben.

URKUNDE 1179 (25. April 777? — Reg. 1514)

Schenkung des Hermenfrid im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 25. April im 14. Regierungsjahr (= 782; vielleicht richtig: 9. RJ.
= 777) des Königs Karl. Ich, Hermenfrid, besorgt um das Heil meiner Seele, übereigne
ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im
Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Es ist mein Wille, daß
diese Vergabung von ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig dar-
geboten wurde. Ich schenke in pago wovma.t(iensi — im Wormsgau), nämlich in der Ge-
markung

Erpholfesheim (Erpolzheim nö. Bad Dürkheim/W.) einen Weinberg. Ich schenke, über-
gebe und übertrage ihn in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er ihn
im Namen Gottes auf ewig besitze. Vom heutigen Tag an und für alle Zukunft möget ihr
das Recht haben, ihn zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu
machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungs-
berechtigung haben. Gegenwärtige Schenkung möge jederzeit, bekräftigt durch Handschlag
und Brief, fest und beständig bestehen. Geschehen in monasterio laurissamensi (imLorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hermenfrid, der diese Vergabung ge-
macht und deren schriftliche Festlegung erbeten hat.

URKUNDE 1180 (24. Juni 814 — Reg. 3074)
Schenkung des Willibert im nämlichen Weiler unter König Ludwig und Abt Adalung

In Christi Namen, am 24. Juni im 1. Regierungsjahr (814) des Königs Ludowig nehme
ich, Willebracth, zu meinem Seelenheim eine Schenkung vor. Ich entbiete sie dem heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten
Lorscher Kloster ruht, und damit auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem
ehrwürdigen Abt Adalung ihrem Dienst nachkommen. Die Zuwendung soll nach meinem
Willen für alle Zeiten gelten, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig vorgenommen
wurde. Ich schenke in pago wormatfiensi ~ im Wormsgau), in der Gemarkung

Erpholfesheim (Erpolzheim nö. Bad Dürkheim/W.) eine Wiese. Ich schenke, übergebe
 
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