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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0155
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unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Von heute an und für
alle künftige Zeit möge es jener Stätte als Einkommensmehrung dienen. Urkund dessen
untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorseber Kloster).
Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1191 (5. Oktober 772 — Reg. 812)

Schenkung der Lütswind in demselben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 5. Oktober im 4. Regierungsjahr (772) des Königs Karl ent-
richte ich, Lütswind, zum Seelenheile meines Sohnes Hatto an den heiligen Märtyrer Na-
zarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im Oberrheingau) ruht,
eine fromme Spende. Sie gelte in gleicher Weise auch jenen Knechten Gottes, welche eben-
dort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst verrichten. Ich bin gewillt, diese
Gabe als für alle Ewigkeit übereignet zu betrachten, und ich bestätige deren vollkommene
Freiwilligkeit. Ich schenke in pago wormatfzewsi = im Wormsgau), nämlich in der Ge-
markung

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey /Selz nw. Worms) 39 Joch Ackerland und, in
deren Gemarkung gelegen, eine Hofreite, einen Weinberg und 1 % Joch Ackerland. Unter
dem heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter in das rechtliche Eigen-
tum und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er sie auf immerdar besitze. Von
diesem Tag an und künftig mögen sie jederzeit jener Stätte steigenden Vorteil bringen.
Vertraglich abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi. Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1192 (20. Mai 792 — Reg. 2372)
Schenkung von Lütgis und Willerad in Bornheim unter König Karl und Abt Richhod

Im Namen Gottes entrichten wir, Lütgis und meine Ehefrau Willerat, zu unserem
Seelenheil eine Spende an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago
renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, eine Spende. Sie sei auch ge-
währt jener nach Heiligkeit strebenden Mönchsgemeinde, welche ebendort unter dem ehr-
würdigen Abt Richbodo ihrem Dienst nachkommt. Nach unserem Willen soll diese Ver-
gabung von ewiger Dauer sein, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig gereicht
wird. Wir schenken in pago wormatfiensi — im Wormsgau), in

Brunheim (Bornheim nw. Alzey/Selz nw. Worms!R.) einen Weinberg, Wiesen mit
einem Ertrag von zwei Fuder Heu und alles das, was wir bisher in

Lonesheim (Lonsheim nw. Alzey) an Ackerland besessen haben, ferner in

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey) einen Weinberg und überhaupt alles, was
wir bisher in den obengenannten Gemarkungen besessen haben oder weiterhin durch Ar-
beit dazugewinnen konnten. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen
wir dies alles in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge
er alles auf ewig besitzen. Von diesem Tag an und in späterer Zeit möge alles jener Stätte,
gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, erhöhten Gewinn bringen. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 20. Mai im 24. Regierungsjahr (792)
des Königs Karl.
 
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