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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0154
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URKUNDE 1188 (31. Juli 773 — Reg. 941)
Schenkung des Hatto im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Hatto, übereigne im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele ein Geschenk an
den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
gelegenen Lorscher Kloster ruht. Meine Gabe sei auch jenen Gottesknechten dargebracht,
welche ebendort unter ihrem Abt, dem verehrungswürdigen Gundeland, dienen. Es ist mein
Wille, daß meine Zuwendung ewigen Bestand habe, und ich bestätige, daß sie auf voll-
kommener Freiwilligkeit beruht. Ich schenke in pago worma.t(iensi — im Wormsgau), und
zwar in der Gemarkung

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey/Selz nw. Worms) einen Weinberg. Vom ge-
genwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich ihn in das Besitz- und Herren-
recht des Hl. Nazarius. Von heute an und künftig soll er jederzeit jener Stätte erhöhte
Erträge abwerfen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster) am 31. Juli im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl.

URKUNDE 1189 (13. März 782 — Reg. 1721)

Schenkung des Alaher in demselben Weiler unter König Karl und Abt Helmerich

Ich, Alaher, mache im Namen Gottes ein Geschenk dem heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster) ruht, beziehungsweise jener geweihten Mönchs Versammlung, welche ebendort un-
ter dem ehrwürdigen Abt Helmerich ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche, daß meine
Schenkung ewig erhalten bleibe, und ich versichere, daß sie aus vollkommen freiem Willen
durchgeführt wurde. Ich übereigne in pago wormatfzensi — im Wormsgau), in der Ge-
markung

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey/Selz) einen Weinberg. Ich schenke, übergebe
und übertrage ihn unter dem heutigen Tag als immerwährendes Eigentum. Von diesem
Tag an und für alle kommenden Zeiten möge er jener Stätte zu Nutz und Frommen ge-
reichen. Geschehen im Lorscher Kloster am 13. März im 14. Regierungsjahr (782) des
Königs Karl.

URKUNDE 1190 (1. Februar 772 — Reg. 728)
Schenkung des Vulfrid in der Heimersheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. Februar im 4. Regierungsjahr (772) des Königs Karl. Ich,
Vulfrid, schenke zum Seelenheile der Gailana ihr Eigentum, das sie selbst mir übergeben
hat, dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrhein-
gau) befindlichen Lorscher Kloster ruht. Die Vergabung ist damit auch an jene Knechte
Gottes ausgerichtet, welche ebendort unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Gundeland, in
Dienstbarkeit leben. Es ist mein Wille, daß die Zuwendung für ewige Zeiten bestimmt
sei, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago wormat-
(iensi — im Wormsgau), in der Gemarkung

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey!Selz) ein halbes Weingut. Ich schenke, über-
gebe und übertrage dasselbe vom gegenwärtigen Tag an in das Rechtsverhältnis und
 
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