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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0153
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147

URKUNDE 1186 (28. Februar 773 — Reg. 856)

Schenkung von Teu(t)gard und Crodold im nämlichen Weiler unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 28. Februar im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl, wollen
wir, Teutgart und Crodolt, mein Sohn, eine Schenkung vornehmen. Sie diene dem heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, in pago renensi (im Oberrheingau)
ruht. Die Vergabung soll auch jener in Heiligkeit lebenden Gemeinschaft der Mönche
zugute kommen, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dient. Wir wün-
schen, daß unserer Zuwendung ewige Dauer beschieden sei, und wir erklären, daß sie das
Ergebnis unseres vollkommen freien Willens ist. Wir schenken in pago wormatfiensi —
im Wormsgau), in

Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey) eine Hof reite mit darauf errichtetem Wohnhaus
und mit landwirtschaftlichen Gehöften, mit Feldern und Wiesen, ferner in der Gemarkung

Turincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R.) eine Hofreite mit Ackerland und
Weinbergen, endlich in der Gemarkung

Witzun (Hangen-Weisheim sö. Alzey/Selz nw. Worms) eine Hof reite, Ackerland, Wie-
sen, Wälder und überhaupt alles, was wir in den genannten Ortschaften bisher besessen
haben, und außerdem noch drei Leibeigene mit folgenden Namen: Lütfrid, seine Frau
Motilane und Willihild. Wir schenken, übergeben und übertragen dies alles vom gegen-
wärtigen Tag an in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es in
Gottes Namen auf ewig besitze. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, dies alles
zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr
wollt. In allen Angelegenheiten sollt ihr freie und unbestrittenste Verfügungsgewalt ha-
ben. Gegenwärtige Schenkung soll jederzeit gefestigt und unbeschädigt wirksam bleiben.
Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi
(im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1187 (1. November 777 — Reg. 1358)

Schenkung von Willemar und Adalind in der Heimersheimer Gemarkung
unter König Karl und Abt Gundeland

Wir, Willemar und Adalind, meine Gemahlin, errichten im Namen Gottes und zu
unserem Seelenheil eine wohltätige Stiftung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im Oberrheingau)
ruht, und damit auch für jene heilige Mönchsschar, welche ebendort unter dem ehrwürdi-
gen Gundeland, ihrem Abt, dient. Wir bestimmen, daß unsere Spende auf ewig hingegeben
sein soll, und wir erwähnen ausdrücklich, daß sie auf einer vollkommen freien Willens-
äußerung unsererseits beruht. Wir schenken in pago worma.t(iensi = im Wormsgau), in der
Gemarkung

Heimradesheim (Heimersheim nw. AlzeyISelz nw. Worms) zehn Joch Ackerland. Vom
gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir diese in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an und für alle Zukunft möge dieser Güter-
besitz jener Stätte jederzeit als Quelle für eine verbesserte Lebenshaltung dienen. Ge-
schlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am
1. November im 10. Regierungsjahr (777) des Königs Karl.
 
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