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daß sie für alle Ewigkeit in Kraft bleibe, und ich bestätige, daß sie auf vollkommen freiem
Willen beruht. Ich schenke in pago wormatf z'ensz — im Wormsgau), in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz nw. Worms) fünf Joch Ackerland. Vom gegen-
wärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich sie in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie auf ewig besitzen. Von heute an und
künftig sollen sie jederzeit das Einkommen jener heiligen Stätte erhöhen. Das Abkommen
ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1184 (13. März 774 — Reg. 998)
Schenkung von Bertrad und Ratmud in der Frettenheimer Gemarkung
unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 13. März im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl, machen
wir, Bertrath und mein Sohn Ratmud, eine fromme Stiftung. Wir übertragen sie an den
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im
Oberrheingau) ruht, und damit an jene Gottesknechte, welche ebendort unter ihrem Abt,
dem ehrwürdigen Gundeland, ihrem Dienst obliegen. Wir wollen, daß unsere Schenkung
ewig erhalten bleibe, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde.
Wir schenken in pago wormatf zensz — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz) zwölf Joch Ackerland, ferner in der Ge-
markung
Azzulenheim (Asselheim n. Grünstadt/W.) einen Weinberg. Unter dem heutigen Tage
schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter im Namen Gottes auf ewig zu eigen.
Von diesem Tag an und künftig mögen sie jederzeit eine wirtschaftliche Bereicherung jener
Stätte bedeuten. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio lauris-
samensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1185 (um 800 — Reg. 2824)
Schenkung von Betto und Reginfrid im gleichen Weiler
Wir, Betto und Reginfrid, wollen im Namen Gottes unseres Seelenheiles gedenken.
Wir machen daher eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem
in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, und damit auch an
jene heiligmäßige Vereinigung der Mönche, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt
Richbodo ihren Dienst versieht. Unsere Gabe soll nach unserem Willen von ewiger Dauer
sein, und wir erklären, daß sie vollkommen freiwillig dargebracht wird. Wir schenken
in pago wormatfz'emz = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey) fünf Joch Ackerland und zwei Stücke Rebenpflan-
zung. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter in das
Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie
auf immerdar besitzen. Von diesem Tage an und späterhin sollen sie jener Stätte als Ein-
kommensmehrung dienen. Vorliegende Schenkung möge jederzeit gefestigt und unabänder-
lich gültig bleiben. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio lauris-
samensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
daß sie für alle Ewigkeit in Kraft bleibe, und ich bestätige, daß sie auf vollkommen freiem
Willen beruht. Ich schenke in pago wormatf z'ensz — im Wormsgau), in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz nw. Worms) fünf Joch Ackerland. Vom gegen-
wärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich sie in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie auf ewig besitzen. Von heute an und
künftig sollen sie jederzeit das Einkommen jener heiligen Stätte erhöhen. Das Abkommen
ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1184 (13. März 774 — Reg. 998)
Schenkung von Bertrad und Ratmud in der Frettenheimer Gemarkung
unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 13. März im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl, machen
wir, Bertrath und mein Sohn Ratmud, eine fromme Stiftung. Wir übertragen sie an den
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im
Oberrheingau) ruht, und damit an jene Gottesknechte, welche ebendort unter ihrem Abt,
dem ehrwürdigen Gundeland, ihrem Dienst obliegen. Wir wollen, daß unsere Schenkung
ewig erhalten bleibe, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde.
Wir schenken in pago wormatf zensz — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz) zwölf Joch Ackerland, ferner in der Ge-
markung
Azzulenheim (Asselheim n. Grünstadt/W.) einen Weinberg. Unter dem heutigen Tage
schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter im Namen Gottes auf ewig zu eigen.
Von diesem Tag an und künftig mögen sie jederzeit eine wirtschaftliche Bereicherung jener
Stätte bedeuten. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio lauris-
samensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1185 (um 800 — Reg. 2824)
Schenkung von Betto und Reginfrid im gleichen Weiler
Wir, Betto und Reginfrid, wollen im Namen Gottes unseres Seelenheiles gedenken.
Wir machen daher eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem
in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, und damit auch an
jene heiligmäßige Vereinigung der Mönche, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt
Richbodo ihren Dienst versieht. Unsere Gabe soll nach unserem Willen von ewiger Dauer
sein, und wir erklären, daß sie vollkommen freiwillig dargebracht wird. Wir schenken
in pago wormatfz'emz = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung
Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey) fünf Joch Ackerland und zwei Stücke Rebenpflan-
zung. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter in das
Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie
auf immerdar besitzen. Von diesem Tage an und späterhin sollen sie jener Stätte als Ein-
kommensmehrung dienen. Vorliegende Schenkung möge jederzeit gefestigt und unabänder-
lich gültig bleiben. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio lauris-
samensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.