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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0157
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151

URKUNDE 1195 (im Jahre 767 — Reg. 226)

Schenkung von Radbold und Teu(t)suind in Wallstadt unter König Pippin

und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahr (767) des Königs Pippin machen wir, Radbold und meine
Gattin Teutsuind, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem
in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an
jene Knechte Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst
verrichten. Die Schenkung soll nach unserem Willen von ewiger Dauer sein, und wir be-
stätigen, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Wir schenken, übergeben und übertragen
alles das, was wir im Wormsgau (Irrtum!), und zwar in

Walahastat (Mannheim-Wallstadt), an Hof reiten, Feldern, Wiesen, Weinbergen und
Wasserrechten besitzen, in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius.
Möge er alles auf ewig besitzen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses.
Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen des Radbold, der diese Schenkung gemacht und gebeten hat, daß sie schrift-
lich festgelegt werde.

URKUNDE 1196 (4. März 769 — Reg. 382)
Schenkung des Gerold in der Eiersheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

Ich, Gerolt, beabsichtige im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele eine Zuwen-
dung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Ober-
rheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland in Dienstbarkeit leben. Meine Gabe soll
nach meinem Willen für alle Zeiten erhalten bleiben, und ich bestätige, daß sie aus voll-
kommen freiem Willen dargeboten wird. Ich schenke in pago woxmzt(iensi = im Worms-
gau), und zwar in den Gemarkungen

Agridesheim (Eiersheimer Hof ö. Erpolzheim nö. Bad Dürkheim/W.) und
Cogrishem (Ludwigshafen-Oggersheim) alles, was ich dort an Ackerland besitze. Un-
ter dem heutigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich alles als ewiges Eigentum. Von
diesem Tag an möge es jener Stätte, bekräftigt durch Handschlag und Brief, als Vermö-
genszuwachs dienen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am
4. März im 1. Jahre (769) des Königs Karl.

URKUNDE 1197 (767? — Reg. 246)
Schenkung von Waning und seiner Gattin Winisuind in der Gemarkung Ibersheim

unter König Pipin und Abt Gundeland

Im 12. Jahre der Regierung des Königs Pippin (gest. 24. Sept. 768) möchten wir, Wa-
ning und Winiswind, meine Gemahlin, im Namen Gottes eine Schenkung durchführen.
Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi
(im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise jenen Knechten Got-
tes, welche ebendort ihrem Dienst obliegen, wo der ehrwürdige Gundeland (765—778) als
Abt waltet. Es ist unser Wille, daß unsere Schenkung für alle Zeiten wirksam bleibe, und
 
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