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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0158
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wir bestätigen, daß sie aus vollkommen freiem "Willen erfolgt. Wir schenken in pago
wormat(7ensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Agrisdesheim (Eiersheimer Hof ö. Erpolzheim nö. Bad Dürkheim) eine Hofreite, zehn
Joch Ackerland, eine Wiese und ein halbes Joch von einem anderen Ackerland. Ich
schenke, übergebe und übertrage diese Güter unter dem heutigen Tag in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er sie im Namen Gottes auf ewig besitze. Sie
mögen von diesem Tag an jener Stätte oder ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit
vermehrten Erfolg bringen. Diese Schenkung soll jederzeit gefestigt und unverbrüchlich in
Kraft bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi
(im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1198 (1. Juni 769 — Reg. 396)

Schenkung von Reginher und Th(e)ota im nämlichen Weiler unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. Juni im 1. Regierungsjahr (769) des Königs Karl errichten
wir, Reginher und Thfejota, meine Ehefrau, zu unserem Seelenheil eine wohltätige Stif-
tung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi
(im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, und auch jenen Knechten Gottes,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Wir wünschen unserer
Vergabung ewige Beständigkeit, und wir versichern, daß sie durchaus freiwillig vorgenom-
men wurde. Wir schenken in pago wormatfiensi = im Wormsgau), und zwar in der Ge-
markung

Agrisdesheim (Eiersheimer Hof ö. Erpolzheim nö. Bad Dürkheim) eine Hofreite, sechs
Joch Ackerland und zwei Wiesen. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und
übertragen wir diese Güter auf ewig zu eigen. Von diesem Tag an und künftig sollen sie
jener Stätte oder ihren Sachwaltern jederzeit eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage
bringen. Diese Schenkung soll jederzeit gefestigt und in dauerhaftem Bestand erhalten
bleiben. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio laurissa-
mensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1199 (19. Mai 777 — Reg. 1336)

Schenkung des Bernhard unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 19. Mai im 9. Regierungsjahr (777) des Königs Karl übereigne
ich, Bernhart, ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago
renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht, und damit auch an jene Got-
tesknechte, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst ver-
richten. Nach meinem Willen soll die Vergabung für alle Ewigkeit gelten, und ich be-
kräftige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago wormat(iensi — im
Wormsgau) zwölf Morgen Land und eine Hof reite, welche Güter zwischen den Gemar-
kungen

Rodenbach (<w. Grünstadt/W.) und

Quirnheim (nw. Grünstadt) gelegen sind. Unter dem heutigen Tage schenke, übergebe
und übertrage ich diese Liegenschaften. Von diesem Tag an und künftig mögen sie jener
 
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