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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0159
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Stätte und ihren Geschäftsführern jederzeit erhöhten Nutzen bringen. Das Abkommen ist
damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorseber Klo-
ster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1200 (26. April 778 — Reg. 1391)

Schenkung von Weland und Erchendrud in der Quirnhcinier Gemarkung
unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 26. April im 10. Regierungsjahr (778) des Königs Karl. Wir,
Welant und Erchendrut, meine Gattin, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), im Lorscher Kloster ruht, be-
ziehungsweise an jene geheiligte Ordensgesellschaft der Mönche, welche ebendort unter dem
verehrungswürdigen Abt Gundeland dienen. Wir bestimmen, daß unsere Spende immer-
dar erhalten bleiben soll, und wir erklären ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig
erfolgt. Wir schenken in pago wormat(zen5z = im Wormsgau), in der Gemarkung

Quirnheim (nw. Grünstadt) ein Tagewerk Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an
schenken, übergeben und übertragen wir dasselbe in der Absicht, daß es von heute an und
künftig jener Stätte oder ihren Verwaltern jederzeit vermehrte wirtschaftliche Erfolge
bringe. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1201 (26. April 782 — Reg. 1751)
Schenkung des Priesters Isner in demselben Weiler unter König Karl und Abt Helmerich

Ich, der Priester Isner, wende im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Nazarius eine
Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten
Lorscher Kloster, und meine Schenkung gilt daher auch jener heiligmäßigen Mönchsge-
meinschaft, welche ebendort unter dem verehrungswürdigen Abt Helmerich dient. Nach
meinem Willen soll meine Zuwendung für alle Ewigkeit in Kraft bleiben, und ich ver-
sichere, daß sie aus einer vollkommen freien Willensentscheidung meinerseits hervorge-
gangen ist. Ich schenke in pago wormzx(iensi =z im Wormsgau) und zwar in der Gemar-
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Quirnheim (nw. Grünstadt) vier Joch Ackerland. Mit Rechtswirkung vom gegenwärti-
gen Tag schenke, übergebe und übertrage ich sie im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Von
heute an und für die künftige Zeit mögen sie jener Stätte und ihren Verwaltern jederzeit
zur Aufbesserung ihres Lebensunterhaltes dienen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 26. April im 14. Regierungsjahr (782)
des Königs Karl.

URKUNDE 1202 (im Jahre 826 — Reg. 3216)

Schenkung des Egisher unter Abt Adalung

Ich, Egisher, bin in Gottes Namen besorgt um mein, meines Vaters Ruther und meines
Bruders Richwin Seelenheil. Daher spende ich einAlmosen dem heiligen Märtyrer Naza-
 
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