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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0160
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rius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) befindlichen Lorscher Kloster
ruht, dem der ehrwürdige Adalung als Abt vorsteht. Meine Gabe soll nach meinem Willen
von ewiger Dauer sein und ich bekräftige, daß sie durchaus freiwillig gereicht ist. Ich
schenke in pago wormatfz'ewsi = im Wormsgau), nämlich in

Quirnheim (nw. Grünstadt) eine Hof reite und acht Morgen Land. Ich schenke, über-
gebe und übertrage sie von heute an und im Namen Gottes als immerwährendes Besitztum.
Von diesem Tag an und künftig sollen sie jener Stätte erhöhte Erträge einbringen. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) im 13. Regierungsjahr (826) des
Kaisers Ludowig.

URKUNDE 1203 (17. März 772 — Reg. 738)

Schenkung von Herlebold und Reinhard in demslben Weiler unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 17. März im 4. Regierungsjahr (772) des Königs Karl wollen
wir, Herlebold und Reginhart, durch göttliche Eingebung bewogen, ein gutes Werk voll-
bringen. Es ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher
Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, und in gleicher Weise für jene fromme
Bruderschaft der Mönche, die unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht.
Wir bestimmen, daß unsere Gabe für ewig hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie
vollkommen freiwillig dargeboten ist. Wir schenken in pago wormatffensi = im Worms-
gau), in der Gemarkung

Quirnheimf«-^. Grünstadt) einen Weinberg und einen Morgen Land. Wir schenken,
übergeben und übertragen diese Güter vom gegenwärtigen Tag an in der Weise, daß sie
von heute an und für die spätere Zeit jener Stätte beziehungsweise ihren Vorstehern je-
derzeit ein vermehrtes Einkommen bringen mögen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt.
Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1204 (12. Juni 804 — Reg. 2807)
Schenkung des Egilolf im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Richbod

Ich, Egilolf, mache im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele eine fromme Stif-
tung zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im
Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht. Diese Stiftung ist damit auch übertragen
an jene gottgefällige Mönchsschar, welcher der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht.
Nach meinem Willen ist meine Vergabung für ewige Zeiten beabsichtigt, und ich erkläre,
daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago wormat(iensi =. im Wormsgau), in

Gozinesheim (Gössenheim, aufgegangen in Kindenheim n. Grünstadt) eine Hofreite,
und in

Quirnheim (nw. Grünstadt) 17 Morgen, teils Wiesland, teils Ackerland. Unter dem
heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter in das Eigentums- und
Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge er sie immerdar besitzen. Von
diesem Tag an und künftig sollen sie das wirtschaftliche Fortkommen jener Stätte fördern.
Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi
(im Lorscher Kloster) am 12. Juni im 36. Regierungsjahr (804) des Königs Karl.
 
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