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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0176
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wünschen unserer Vergabung ewigen Bestand und erklären, daß sie auf einem vollkommen
freien Willensentscheid unsererseits beruht. Wir schenken in pago worm(atiensi — im
Wormsgau), im Dorf

Mulinheim (Mühlheim n. Grünstadt/W. — oder Mühlheimer Hof bei Osthofen nw.
Worms) eine Hof reite mit ihrer Hube, zwei Weinberge und alles, was zu jener Hof reite
gehört. Wir schenken, übergeben und übertragen dies alles von heute an im Namen Gottes
als immerwährendes Besitztum. Von diesem Tag an sollt ihr berechtigt sein, dies alles zu
behalten, zu verschenken, zu vertauschen und überhaupt damit zu machen, was ihr wollt.
In allen Angelegenheiten sollt ihr freie und vollkommen unangefochtene Verfügungsgewalt
haben. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio lau-
rissamensi (im Lorscher Kloster) am 22. Mai im 12. Regierungsjahr (825) des Kaisers
Ludowic. Handzeichen von Otrich und Heilacsuind.

URKUNDE 1247 (28. Mai 770 — Reg. 498)

Schenkung der Willihild in der Mühlheimer Gemarkung unter Kaiser
(richtig: König) Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 28. Mai im 2. Jahre des Königs Karl mache ich, Willihilt, zum
Heile meiner Seele eine Schenkung. Sie komme dem heiligen Märtyrer Nazarius zugute,
dessen Leib im Kloster Lauressam ruht, und daher auch jenen Gottesknechten, welche
dort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Ich bestimme, daß meine Speride für
alle Ewigkeit gültig bleiben soll, und ich bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem
ich sie gegeben habe. Ich schenke in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in der Gemar-
kung

Mulinheim (Mühlheim n. Grünstadt — oder Mühlheimer Hof hei Osthofen nw.
Worms) 1/4 Morgen Land. Im Namen Gottes soll es immerwährendes Eigentum bleiben.
Von heute an möge es jener Stätte zu wirtschaftlichem Erfolge verhelfen. Der Besitz-
wechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster).
Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Villihilt, welche diese Schenkung durchführte und
deren Beurkundung wünschte.

URKUNDE 1248 (2. Dezember 815 — Reg. 3102)
Schenkung des Nordolf in Rodenbach unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung

In Christi Namen, am 2. Dezember im 2. Jahre des Kaisers Ludwig wende ich, Nor-
dolf, zum Seelenheile des Herigis dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Der Leib
des Heiligen ruht im Kloster Lauressam (Lorsch) in pago renensi (im Oberrheingau). Meine
Spende gilt daher auch jenen Gottesknechten, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt
Adalung im Dienste Gottes leben. Ich wünsche, daß meine Gabe von ewiger Dauer sei,
und ich betone ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago
worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in

Rodunbach (Rodenbach w. Grünstadt/W.) einen Morgen Land. Von heute an soll er
jener Stätte stets steigende Erträge abwerfen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Gesche-
hen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Hand-
zeichen des Nordolf, der diese Schenkung getätigt und veranlaßt hat, daß sie schriftlich
festgehalten werde.
 
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