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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0182
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währleisten. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio
laurissamensi (im Lorseber Kloster) in der Zeit des 3. Jahres des Königs Karl.

URKUNDE 1263 (24. Juni 801 — Reg. 2742)

Schenkung der Willesuind in Landrichsheim unter Karl dem Großen und Abt Richbod

Ich, Willesuint, spende im Namen Gottes ein Almosen an den heiligen Märtyrer Na-
zarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht, sowie an jene Knechte Gottes,
welche dort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo dienen. Es ist mein Wunsch, daß diese
Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus vollkommen
freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago wormatfzensi — im Wormsgau), in der Gemar-
kung

Lendrichesheim (Landrichsheim, Wüstung w. Off stein w .Worms) eine Hofreite, 15 Joch
Ackerland und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe. Ich schenke, übergebe
und übertrage es zu ewigem Besitz. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio
laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 24. Juni im 33. Jahr (801) des Königs Karl.

URKUNDE 1264 (11. Juni 796 — Reg. 2547)

Schenkung von Irminheid und Ercanbald in Volxheim unter König Karl

und Abt Richbod

Wir, Irmheith und Ercanbalt, mein Sohn, wollen im Namen Gottes ein gutes Werk
verrichten. Es soll dem heiligen Märtyrer Nazarius zugute kommen, dessen Leib im Kloster
Lauressam (Lorsch) ruht, und dadurch auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter
dem ehrwürdigen Abt Richbod dienen. Wir wünschen, daß unsere Vergabung in alle Ewig-
keit bestehen bleibe und bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig durchgeführt wurde.
Wir schenken in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in der Gemarkung

Folkesheim (Folchesheim: Volxheim sö. Kreuznach/Nahe) einen Weinberg und ein
Joch Ackerland. Von diesem Tag an mögen diese Güter zu einer Einkommenssteigerung
jener Stätte beitragen. Diese Schenkung soll jederzeit gefestigt und unveränderlich in
Kraft bleiben. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster) am 11. Juni im 28. Jahr (796) des Königs Karl.

URKUNDE 1265 (781 oder 782 — Reg. 1780)
Schenkung von Sueiding und Rathdrud in demselben Weiler unter Kaiser (richtig: König)

Karl und Abt Helmerich

Wir, Sueidinc und Radtrud, meine Gattin, entrichten in Gottes Namen eine fromme
Spende. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht, und darum auch jenen Gottesknechten, welche ebendort unter dem ehrwür-
dgen Abt Helmerich in Dienstbarkeit leben. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für
ewige Zeiten dargereicht sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig dargeboten
wurde. Wir schenken in pago wormatf zerasz == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Folkesheim (Volxheim sö. Bad Kreuznach/Nahe) alles, was wir bisher dort besessen
haben, nämlich Wiesen, Wälder, Weinberge, Hofreiten, Felder und Ackerland. Im Namen
Gottes soll alles ewiges Eigentum bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) im 14. Jahr des Königs Karl.
 
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