heim, Mallau (zu Seckenheim), Hodomaron (zu Walldorf), Steinbach (zu Hand-
schuhsheim), Hochstadt (zu Sandhofen), Dornheim (zu Mannheim), Maurelheim
(zu Schwetzingen), Gernsheim (zu Ketsch), Bergheim (zu Heidelberg) und schließ-
lich Hermsheim (zu Neckarau).
Die Ausdehnung des Lobdengaus betrug ungefährt 600 km2, wenn wir rund 20 km
Ostwest- und 35 km Nordsüd-Erstreckung annehmen und vom zugehörigen Teil des
Odenwaldes absehen. Von dieser Gesamtfläche müssen wir die zahlreichen Gewäs-
ser und die großen Waldgebiete, die mindestens ein Drittel des Lobdengaus bedeck-
ten, abziehen. So kommen wir auf eine Feldmark von rund 400 km2, die, unter die
damals bezeugten 64 Dörfer aufgeteilt, eine durchschnittliche Gemarkungsgröße
von 5 bis 7 km ergibt. Es ist nun auffällig, daß von den im CL genannten Ortschaften
des Lobdengaus ein gutes Drittel wüst geworden ist, und zwar während der Entste-
hungszeit der Lorscher Urkunden, wenn man die Tatsache, daß in den im neunten,
zehnten, elften und zwölften Jahrhundert entstandenen Hufenlisten des CL von den
25 heute noch bestehenden Ortschaften 19 ein- oder mehrmals genannt werden und
von den 23 Wüstungen nur sechs bzw. vier, so interpretieren darf.
Nun haben weder kriegerische Ereignisse noch Naturkatastrophen, wenn man von
der Vernichtung Dornheims im Jahre 1278 durch das Neckarhochwasser absieht,
dieses Wüstwerden so vieler Ortschaften verursacht. Wir haben vielmehr eine durch
mehrere Jahrhunderte verlaufende Siedlungskonzentration anzunehmen, die die
kleinräumigen und zahlreichen Marken der frühen merowingischen Gründungszeit
durch Zusammensiedlung der Bewohner und Zusammenlegung der Ackermarken
auf wenige größere Gemarkungen verringerte. Dieser Prozeß ist im zwölften Jahr-
hundert fast abgeschlossen. Aus den Schenkungsurkunden des CL läßt sich dieser
Vorgang an mehreren Erscheinungen unschwer erschließen. Einmal verschwinden
die Doppelorte Ober- und UnterSchwetzingen, Ober- und Unterwallstadt und Dos-
senheim-Bernhardshusen in jeweils einer Gemarkung. Auch Edingen-Neckarhusen
ist hier einzuordnen. Neckarhausen entsteht erst später wieder von Ladenburg aus
unter wormsischem Einfluß neu.87 In den Sachsenorten der Bergstraße haben wir
das Beispiel einer nicht vollendeten Zusammensiedlung; folgerichtig zeigen dort
auch die Gemarkungen die entsprechende geringe Größe: Großsachsen 6,09 km2,
Hohensachsen 4,35 km2 und Lützelsachsen 5,77 km2. Die sogenannte Fünfthalb-
dörfermark der drei Sachsenorte, Leutershausens mit 6,9 km2 und der Wüstung
Hege, die erst im 18. Jahrhundert unter die vier Dörfer aufgeteilt wurde, zeigt, daß
die Zusammensiedlung hier stecken geblieben ist.88 Schließlich weisen gerade die
überdurchschnittlich großen Gemarkungen auf ihrem Gebiet Wüstungen auf: so La-
denburg mit 19 km2 die Wüstung Botzheim und Zeilsheim, Schwetzingen mit 21 km2
die Wüstungen Westheim und Maurelheim, Handschuhsheim mit 15 km2 die Wü-
stungen Hillenbach und Roolfshusen oder Neckarau mit 17 km2 die Wüstung
Hermsheim. In nächster Nähe gibt es das lehrreiche Beispiel der Seckenheimer
Großgemarkung von rund 30 km . Hier liegen die Wüstungen Mallau und Kloppen-
heim, von denen im Falle Mallau im Lorscher Codex bereits im achten Jahrhundert
nur noch von einer Gemarkung gesprochen wird, während Kloppenheim zwar als
Dorf erwähnt wird, aber schon damals im engsten Verhältnis zu Seckenheim steht.
Kloppenheim ist auch schon vor dem Jahr 1000 ausgegangen, während seine Kirche
Jahrhunderte überdauerte und noch im 18. Jahrhundert als Ruine zu sehen war.
Die Wüstwerdung Hermsheims ist einer der letzten Vorgänge dieser Art und voll-
zieht sich im 13. Jahrhundert relativ spät. Hermsheim ist auch deswegen ein eigen-
tümliches Beispiel für einen Wüstungsvorgang, weil hier zwar das Dorf als Wohn-
platz aufgegeben wird und wirtschaftlich und der Bevölkerung nach vollständig mit
Neckarau verschmilzt, es aber juristisch Jahrhunderte lang noch weiter besteht.
Über diese Situation, die durch die völlig verschiedenen Rechtsverhältnisse der
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schuhsheim), Hochstadt (zu Sandhofen), Dornheim (zu Mannheim), Maurelheim
(zu Schwetzingen), Gernsheim (zu Ketsch), Bergheim (zu Heidelberg) und schließ-
lich Hermsheim (zu Neckarau).
Die Ausdehnung des Lobdengaus betrug ungefährt 600 km2, wenn wir rund 20 km
Ostwest- und 35 km Nordsüd-Erstreckung annehmen und vom zugehörigen Teil des
Odenwaldes absehen. Von dieser Gesamtfläche müssen wir die zahlreichen Gewäs-
ser und die großen Waldgebiete, die mindestens ein Drittel des Lobdengaus bedeck-
ten, abziehen. So kommen wir auf eine Feldmark von rund 400 km2, die, unter die
damals bezeugten 64 Dörfer aufgeteilt, eine durchschnittliche Gemarkungsgröße
von 5 bis 7 km ergibt. Es ist nun auffällig, daß von den im CL genannten Ortschaften
des Lobdengaus ein gutes Drittel wüst geworden ist, und zwar während der Entste-
hungszeit der Lorscher Urkunden, wenn man die Tatsache, daß in den im neunten,
zehnten, elften und zwölften Jahrhundert entstandenen Hufenlisten des CL von den
25 heute noch bestehenden Ortschaften 19 ein- oder mehrmals genannt werden und
von den 23 Wüstungen nur sechs bzw. vier, so interpretieren darf.
Nun haben weder kriegerische Ereignisse noch Naturkatastrophen, wenn man von
der Vernichtung Dornheims im Jahre 1278 durch das Neckarhochwasser absieht,
dieses Wüstwerden so vieler Ortschaften verursacht. Wir haben vielmehr eine durch
mehrere Jahrhunderte verlaufende Siedlungskonzentration anzunehmen, die die
kleinräumigen und zahlreichen Marken der frühen merowingischen Gründungszeit
durch Zusammensiedlung der Bewohner und Zusammenlegung der Ackermarken
auf wenige größere Gemarkungen verringerte. Dieser Prozeß ist im zwölften Jahr-
hundert fast abgeschlossen. Aus den Schenkungsurkunden des CL läßt sich dieser
Vorgang an mehreren Erscheinungen unschwer erschließen. Einmal verschwinden
die Doppelorte Ober- und UnterSchwetzingen, Ober- und Unterwallstadt und Dos-
senheim-Bernhardshusen in jeweils einer Gemarkung. Auch Edingen-Neckarhusen
ist hier einzuordnen. Neckarhausen entsteht erst später wieder von Ladenburg aus
unter wormsischem Einfluß neu.87 In den Sachsenorten der Bergstraße haben wir
das Beispiel einer nicht vollendeten Zusammensiedlung; folgerichtig zeigen dort
auch die Gemarkungen die entsprechende geringe Größe: Großsachsen 6,09 km2,
Hohensachsen 4,35 km2 und Lützelsachsen 5,77 km2. Die sogenannte Fünfthalb-
dörfermark der drei Sachsenorte, Leutershausens mit 6,9 km2 und der Wüstung
Hege, die erst im 18. Jahrhundert unter die vier Dörfer aufgeteilt wurde, zeigt, daß
die Zusammensiedlung hier stecken geblieben ist.88 Schließlich weisen gerade die
überdurchschnittlich großen Gemarkungen auf ihrem Gebiet Wüstungen auf: so La-
denburg mit 19 km2 die Wüstung Botzheim und Zeilsheim, Schwetzingen mit 21 km2
die Wüstungen Westheim und Maurelheim, Handschuhsheim mit 15 km2 die Wü-
stungen Hillenbach und Roolfshusen oder Neckarau mit 17 km2 die Wüstung
Hermsheim. In nächster Nähe gibt es das lehrreiche Beispiel der Seckenheimer
Großgemarkung von rund 30 km . Hier liegen die Wüstungen Mallau und Kloppen-
heim, von denen im Falle Mallau im Lorscher Codex bereits im achten Jahrhundert
nur noch von einer Gemarkung gesprochen wird, während Kloppenheim zwar als
Dorf erwähnt wird, aber schon damals im engsten Verhältnis zu Seckenheim steht.
Kloppenheim ist auch schon vor dem Jahr 1000 ausgegangen, während seine Kirche
Jahrhunderte überdauerte und noch im 18. Jahrhundert als Ruine zu sehen war.
Die Wüstwerdung Hermsheims ist einer der letzten Vorgänge dieser Art und voll-
zieht sich im 13. Jahrhundert relativ spät. Hermsheim ist auch deswegen ein eigen-
tümliches Beispiel für einen Wüstungsvorgang, weil hier zwar das Dorf als Wohn-
platz aufgegeben wird und wirtschaftlich und der Bevölkerung nach vollständig mit
Neckarau verschmilzt, es aber juristisch Jahrhunderte lang noch weiter besteht.
Über diese Situation, die durch die völlig verschiedenen Rechtsverhältnisse der
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