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Viblioizrke».
Urriverfitäts-Bibliothek, Augustinergasse 15,
geössnet in den Wochentagen von Morgens 10—12, imd Nachmittags
von 2—4 Uhr.
Museums-BLbliothek, im Museumsgebäude,
geöffnet Montags, Mittwochs und Freitags von 2—4 Uhr Nachmittags.
Das Lesecabinet des Museums ist geöffnet von Morgens 9 bis
Abends 9 Uhr.
Harmonie-Bibliothek, im Harmoniegebäude, mestl. Hauptstraße 110,
geöffnet Mittmochs und Samstags von 1—3 Uhr Nachmittags.
Leihbibliothek von Bangel K» Schmitt, östl. Hauptstraße 5,
für englische ilnd französische Literatur.
Lesezirkel von Bangel L? Schmitt, für neuere deutsche Literatur.
Hermann Oßwald's (jetzt Phil. Schmitt) Leihbibliothek, Kettengasse 1.
Sonntags von 8—12 Uhr Vormittags, in den Wochentagen von Morgens
8 Uhr bis Abends 7 Uhr geösfnet.
H. Boxheimer'S Leihbibliothek, Heugasse 1,
Ge'öffnet an Wochentagen von Morgens 8 Uhr lus Abends 8 Uhr.
An Sonutageu von 8—9 Uhr und von I I—5 Uhr Abends.
Oeffentliche Blstter erfcheinrn:
Heidelberger Zeitung (Kreisverkündigungsblatt für den Kreis Heidelberg,
zugleich Amtsverkündigungsblatt sür die Amts- und Amtsgerichts-
bezirke Heidelberg, Eppingen, Sinsheim, Wiesloch und die Amts-
gerichtsbezirke Neckarbischofsheim und Neckargeinünd.), Buchdruckerei
von Adolph Emmerling, Untere Neckarstraße 13k
Heidelberger Journal, Buchdruckerei von G. Mohr, Untere Neckarstraße 13
Heidelberaer Anzeiger, Buchdruckerei von Avenarius, Krämergergasse 1
Ptälzer Bote, Buchdruckerei von Schweiß, Augustinergaffe 13
Evang. Prot. Wochenblatt, Buchdruckerei von Mohr, Untere Neckarstraße 13.
Die Competenz des ersten Bürgermeister
bezieht sich auf nachstehende Gegenstände:
Lertretung der Gemeinde nach Jnneu und Außen in sämmtlichen Gemeinde-
Angelegenheiten. Der Bürgermeister verkündet und vollzieht die Gesetze,
die allgemeinen und besonderen Verordnungen, sowie die Verfügnngen der
ihm vorgesetzten Staatsbehörden und versügt auf die Ersuchungsschreiben
anderer Behörden. Atle amtlichen Erlasse werden an ihn gerichtet nnd
er unterzeichnet alle Aussertigungen.
Die Comprtenz des zweiten Bürgermcister,
Amtstage: Dienstag und Freitag,
erstreckt sich aus solgende Streitgegenständen:
1) Klagen bis zum Betrage von 24 fl. 2) Miethwohnungs- und Dienst-
boten-Angelegenheiten. 3) Ehrenkränkungsklagen, bezw. Bornahme des
gesetzlich vorgeschriebenen Sühnversnchs. 4) Uebertretnng der Feldpolizei-
Vergchen. 5) Bestrafung der Schnlversämnniffe. 6) Bestrafung wegen
Berunreinigung ösfentlicher Orten.
Viblioizrke».
Urriverfitäts-Bibliothek, Augustinergasse 15,
geössnet in den Wochentagen von Morgens 10—12, imd Nachmittags
von 2—4 Uhr.
Museums-BLbliothek, im Museumsgebäude,
geöffnet Montags, Mittwochs und Freitags von 2—4 Uhr Nachmittags.
Das Lesecabinet des Museums ist geöffnet von Morgens 9 bis
Abends 9 Uhr.
Harmonie-Bibliothek, im Harmoniegebäude, mestl. Hauptstraße 110,
geöffnet Mittmochs und Samstags von 1—3 Uhr Nachmittags.
Leihbibliothek von Bangel K» Schmitt, östl. Hauptstraße 5,
für englische ilnd französische Literatur.
Lesezirkel von Bangel L? Schmitt, für neuere deutsche Literatur.
Hermann Oßwald's (jetzt Phil. Schmitt) Leihbibliothek, Kettengasse 1.
Sonntags von 8—12 Uhr Vormittags, in den Wochentagen von Morgens
8 Uhr bis Abends 7 Uhr geösfnet.
H. Boxheimer'S Leihbibliothek, Heugasse 1,
Ge'öffnet an Wochentagen von Morgens 8 Uhr lus Abends 8 Uhr.
An Sonutageu von 8—9 Uhr und von I I—5 Uhr Abends.
Oeffentliche Blstter erfcheinrn:
Heidelberger Zeitung (Kreisverkündigungsblatt für den Kreis Heidelberg,
zugleich Amtsverkündigungsblatt sür die Amts- und Amtsgerichts-
bezirke Heidelberg, Eppingen, Sinsheim, Wiesloch und die Amts-
gerichtsbezirke Neckarbischofsheim und Neckargeinünd.), Buchdruckerei
von Adolph Emmerling, Untere Neckarstraße 13k
Heidelberger Journal, Buchdruckerei von G. Mohr, Untere Neckarstraße 13
Heidelberaer Anzeiger, Buchdruckerei von Avenarius, Krämergergasse 1
Ptälzer Bote, Buchdruckerei von Schweiß, Augustinergaffe 13
Evang. Prot. Wochenblatt, Buchdruckerei von Mohr, Untere Neckarstraße 13.
Die Competenz des ersten Bürgermeister
bezieht sich auf nachstehende Gegenstände:
Lertretung der Gemeinde nach Jnneu und Außen in sämmtlichen Gemeinde-
Angelegenheiten. Der Bürgermeister verkündet und vollzieht die Gesetze,
die allgemeinen und besonderen Verordnungen, sowie die Verfügnngen der
ihm vorgesetzten Staatsbehörden und versügt auf die Ersuchungsschreiben
anderer Behörden. Atle amtlichen Erlasse werden an ihn gerichtet nnd
er unterzeichnet alle Aussertigungen.
Die Comprtenz des zweiten Bürgermcister,
Amtstage: Dienstag und Freitag,
erstreckt sich aus solgende Streitgegenständen:
1) Klagen bis zum Betrage von 24 fl. 2) Miethwohnungs- und Dienst-
boten-Angelegenheiten. 3) Ehrenkränkungsklagen, bezw. Bornahme des
gesetzlich vorgeschriebenen Sühnversnchs. 4) Uebertretnng der Feldpolizei-
Vergchen. 5) Bestrafung der Schnlversämnniffe. 6) Bestrafung wegen
Berunreinigung ösfentlicher Orten.