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Omnibusführer-, Autscher-, Fahr- und Fußboten-
Velegenheiten.
Droschken-Ordnung.
I. Voni Bahnhof in die Stadt (mit den Grenzpnnkten Rosenbnsch-
wirthshaus, Diemer'sche Brauerei, Keller'sche Fabrik, Gasfabrik und Berg-
heimer Mühle — diese mit ciugeschlossen) oder umgekehrt von da nach dem
Bahnhofe, sowie fiir Fahrten iu der Stadt inuerhalb des bezeichueten Be
zirks zahlen:
1 und 2 Persouen je 12 Kreuzer
3 „ 4' „ „9
II. Vonr Bahnhofe oder irgeud eiuem Puukte des uuter 1 bezeichueteu
Stadtbezirkes auf die Schloßbergstraße über die Diemer'sche Brauerei hiualis
bis zur Falknerei, oder umgekehrt, beträgt die 'Tare, m'ögen I oder 4 Per-
sonen sahren 1 fl. 19 kr.
III. Bei Eisenbahu-Nachtzügen zahlt man für Fahrteu vom Bahnhof
in dic Stadt oder anf die Sckiloßbergstraße und umgekehrt das doppelte
der unter 1 und 2 bestimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie unter 1, 2, 9 gelten anch für die Fahrteu
von und zu den Häusern über der Brücke, welche zwischen Welckers und
Hcpdweilers Haus (diese eingeschlossen) liegen jedoch, neben dem Brücken-
gelde, mit eineni Zuschlag von 12 kr.. mögen 1 oder 4 Personen sahren.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichts bezahlt. Schiveres Gepäck ;. B.
Kiste, Koffer, vergütet man mit 6 !r. das Stück. Kinder unter 6 Jahren, wenn
sie nül Erwachsenen fahreu, werden uneutgeltlich nütgenommeu.
VI. Für Fahrren auf Bälle, ins Theater und Eoncerte zahlt man ohne
Rückficht anf die Zahl der Personen im Stadtbczirke 30 kr-, und von den
über der Brücke gelegenen oben nuter 4 bezeichneten Häusern 42 kr. Eben-
soviel für das Abholen.
VII. Für Fahrten an folgende Drte, Rückfahrt und gewöhnlicheu
Aufenthalt eingerechnet, zahlr man ebeufalls als feste Tare:
1) Schloß . ..2 sl. — kr.
2 tl. — kr.
2 fl. 3<1 kr.
3 Ü. — kr.
3 ü. :;o kr.
4 sl. 30 kr.
kr.
2) Wolfsbrunneu nnd zurück anf der Vandstraße
3) Ueber den Hansackeriveg nach deni Schloß
4) Wolfsbrunnen und Schloß ....
5) Dtolkenkur über das Schloß zurück . .
6) Wolfsbrunnen, Molkenkur, Schloß zuriick
7) Riesensiein.
8) Wolfsbrunnen, Molkenkur, Königstuhl und Schloß
zurück für 2 Personen.
9) Ebendahin für mehr als 2 Personen
10) Schloh, Molkenkur und Speyrerhof . .
11) Königstuhl mit 2 Personen.
12) Ebendahin nüt mehr als 2 Personen .
13) Terrasse über dem Riesenstein . .
14) Speyrerhof und zurück.
15) Philosophenweg bis zur Hirschgasse und zurück
16) „ Engelswiese über den Haarlaß zurück 4 fl. 30 kr.
17) Stift Ncuenburg (sogleich zurück) 1 oder 2 Personen 1 sl. 12 kr.
„ 3 oder 4 Personen 1 sl. 24 kr.
4 fl. —
8 fl. 3<
10 fl. —
5 fl.
6 fl.
8 sl.
30
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
2 sl. 30 kr.
3 fl. 30 kr.
3 fl. - kr.
Omnibusführer-, Autscher-, Fahr- und Fußboten-
Velegenheiten.
Droschken-Ordnung.
I. Voni Bahnhof in die Stadt (mit den Grenzpnnkten Rosenbnsch-
wirthshaus, Diemer'sche Brauerei, Keller'sche Fabrik, Gasfabrik und Berg-
heimer Mühle — diese mit ciugeschlossen) oder umgekehrt von da nach dem
Bahnhofe, sowie fiir Fahrten iu der Stadt inuerhalb des bezeichueten Be
zirks zahlen:
1 und 2 Persouen je 12 Kreuzer
3 „ 4' „ „9
II. Vonr Bahnhofe oder irgeud eiuem Puukte des uuter 1 bezeichueteu
Stadtbezirkes auf die Schloßbergstraße über die Diemer'sche Brauerei hiualis
bis zur Falknerei, oder umgekehrt, beträgt die 'Tare, m'ögen I oder 4 Per-
sonen sahren 1 fl. 19 kr.
III. Bei Eisenbahu-Nachtzügen zahlt man für Fahrteu vom Bahnhof
in dic Stadt oder anf die Sckiloßbergstraße und umgekehrt das doppelte
der unter 1 und 2 bestimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie unter 1, 2, 9 gelten anch für die Fahrteu
von und zu den Häusern über der Brücke, welche zwischen Welckers und
Hcpdweilers Haus (diese eingeschlossen) liegen jedoch, neben dem Brücken-
gelde, mit eineni Zuschlag von 12 kr.. mögen 1 oder 4 Personen sahren.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichts bezahlt. Schiveres Gepäck ;. B.
Kiste, Koffer, vergütet man mit 6 !r. das Stück. Kinder unter 6 Jahren, wenn
sie nül Erwachsenen fahreu, werden uneutgeltlich nütgenommeu.
VI. Für Fahrren auf Bälle, ins Theater und Eoncerte zahlt man ohne
Rückficht anf die Zahl der Personen im Stadtbczirke 30 kr-, und von den
über der Brücke gelegenen oben nuter 4 bezeichneten Häusern 42 kr. Eben-
soviel für das Abholen.
VII. Für Fahrten an folgende Drte, Rückfahrt und gewöhnlicheu
Aufenthalt eingerechnet, zahlr man ebeufalls als feste Tare:
1) Schloß . ..2 sl. — kr.
2 tl. — kr.
2 fl. 3<1 kr.
3 Ü. — kr.
3 ü. :;o kr.
4 sl. 30 kr.
kr.
2) Wolfsbrunneu nnd zurück anf der Vandstraße
3) Ueber den Hansackeriveg nach deni Schloß
4) Wolfsbrunnen und Schloß ....
5) Dtolkenkur über das Schloß zurück . .
6) Wolfsbrunnen, Molkenkur, Schloß zuriick
7) Riesensiein.
8) Wolfsbrunnen, Molkenkur, Königstuhl und Schloß
zurück für 2 Personen.
9) Ebendahin für mehr als 2 Personen
10) Schloh, Molkenkur und Speyrerhof . .
11) Königstuhl mit 2 Personen.
12) Ebendahin nüt mehr als 2 Personen .
13) Terrasse über dem Riesenstein . .
14) Speyrerhof und zurück.
15) Philosophenweg bis zur Hirschgasse und zurück
16) „ Engelswiese über den Haarlaß zurück 4 fl. 30 kr.
17) Stift Ncuenburg (sogleich zurück) 1 oder 2 Personen 1 sl. 12 kr.
„ 3 oder 4 Personen 1 sl. 24 kr.
4 fl. —
8 fl. 3<
10 fl. —
5 fl.
6 fl.
8 sl.
30
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
2 sl. 30 kr.
3 fl. 30 kr.
3 fl. - kr.