Vonl Holzlauer
! Vor dasKarlsthor bis
8
einschl. Hausacker
29
33
L)reikonlg,
straHe.
ki.
Zimmer-
platz.
kr.
Auf den Friesenberg
, In die Plankengasse
27
27
27
27
In die Theaterftraße
25
21
„ „ Kisselgasse
23
27
„ „ miedrichstraße 25
21
„ „ Karlsstraße
21
25
„ „ Bauanitsgasse
25
19
Jn die östl. Hauptstr.
„ „ Bienenstraße
„ „ Karpfengasse
25
25
19
19
vom Ludwigsplatz
bis zur Dreikümg-
„ „ Ziegelgasse
25
21
straße
19
23
„ „ Diärzgasse
„ „ Academiestraße
25
21
^ Jn die östl. Hauptstr.
26
21
bis zum Kornmarkt
19
23
„ „ Brunnengasse
27
21
In die östl. Hauptstr.
„ „ Fahrtgasse
27
23
bis z. Plankengasse
21
25
„ ,. Neugasie
27
23
In die östl. Hauptstr.
„ ,, Wilhelmsstraße 27
27
bis zur Kunstmühle
25
26
Bis an das Mannhei-
Jn die westl. Hauptstr.
merthor
27
24
vom Ludwigsplatz
An die Leopoldstraße
31
27
bis zur L-chiffgasie
21
19
fzn die Bahnhöfe und
In die westl. Hauptstr.
Bergheimerstraße
33
29
bis zur.Karpfengasse 23
19
Bis an die St. Peters-
^n diewestl. Hauptstr.
kirche
24
23
bis z. Brunnengasse
25
21
Bis an die Großh.
In die westl. Hauptstr.
Domänenverwaltung
25
25
bis zum Mannhei-
Bis an die Klingen-
rnerthor und Thor-
thorstraße
24
24
ausgang
27
24
Bis an das Waisen-
In die Plöckstraße bis
haussSchreibershos
23
27
zur Friedrichsstraße
25
23
Auf den Burgweg bis
In die Plöckstraße bis
zum Zwerggäßchen
Aus den Burgweg
23
26
zur Märzgasse
Jn die Plöckstraße von
26
23
weiter Hinauf
25
27
der Märzgasse bis zum
Bis an das Karlsthor
27
28
St. Annafriedhof
27
24
Für die Einfahrt in einen Hof erhöht sich der Fuhrlohn um je
drei Kreuzer. Ueherforderungen sind bei Strawermeiden untersagt.
Heidelberg, deu 1. Mai 1863. Ter Gemein derath.
Holzmefserlohn.
Tas Äiaas Holz zu messen kostet am HolPauer 6 Kreuzer.
„ „ „ „ „ „ in der Ätadt 10 „
Holzmacherlohn
Ter Holzmacherlohn ist dahin festgesetzt, daß für einmaliges Schneiden
eines Karren oder Mäß Holz 16 kr., und für jeden weiteren ^chnitt eben-
foviel, sür das Spalten eines jeden ^.chuittes aber weitere 4 kr., gezahlt
werden müssen. Ueberforderungen werden mit Gefängniß bestraft.
Tarif über SehenSwürdigkeiten auf dem Schlofse.
Auf Verlangen werden die Sehenswürdigkeiten auf dem domänen-
ärarischem Schlosse, jedoch ausschließlich der Sammlungen des Grafen von
Graimberg, vorgezeigt und sind dafür folgende Gebühren an die Kasse
gegen den Empfang von Eintrittskarten zu entrichten:
! Vor dasKarlsthor bis
8
einschl. Hausacker
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L)reikonlg,
straHe.
ki.
Zimmer-
platz.
kr.
Auf den Friesenberg
, In die Plankengasse
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In die Theaterftraße
25
21
„ „ Kisselgasse
23
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„ „ miedrichstraße 25
21
„ „ Karlsstraße
21
25
„ „ Bauanitsgasse
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Jn die östl. Hauptstr.
„ „ Bienenstraße
„ „ Karpfengasse
25
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vom Ludwigsplatz
bis zur Dreikümg-
„ „ Ziegelgasse
25
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straße
19
23
„ „ Diärzgasse
„ „ Academiestraße
25
21
^ Jn die östl. Hauptstr.
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bis zum Kornmarkt
19
23
„ „ Brunnengasse
27
21
In die östl. Hauptstr.
„ „ Fahrtgasse
27
23
bis z. Plankengasse
21
25
„ ,. Neugasie
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23
In die östl. Hauptstr.
„ ,, Wilhelmsstraße 27
27
bis zur Kunstmühle
25
26
Bis an das Mannhei-
Jn die westl. Hauptstr.
merthor
27
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vom Ludwigsplatz
An die Leopoldstraße
31
27
bis zur L-chiffgasie
21
19
fzn die Bahnhöfe und
In die westl. Hauptstr.
Bergheimerstraße
33
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bis zur.Karpfengasse 23
19
Bis an die St. Peters-
^n diewestl. Hauptstr.
kirche
24
23
bis z. Brunnengasse
25
21
Bis an die Großh.
In die westl. Hauptstr.
Domänenverwaltung
25
25
bis zum Mannhei-
Bis an die Klingen-
rnerthor und Thor-
thorstraße
24
24
ausgang
27
24
Bis an das Waisen-
In die Plöckstraße bis
haussSchreibershos
23
27
zur Friedrichsstraße
25
23
Auf den Burgweg bis
In die Plöckstraße bis
zum Zwerggäßchen
Aus den Burgweg
23
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zur Märzgasse
Jn die Plöckstraße von
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weiter Hinauf
25
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der Märzgasse bis zum
Bis an das Karlsthor
27
28
St. Annafriedhof
27
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Für die Einfahrt in einen Hof erhöht sich der Fuhrlohn um je
drei Kreuzer. Ueherforderungen sind bei Strawermeiden untersagt.
Heidelberg, deu 1. Mai 1863. Ter Gemein derath.
Holzmefserlohn.
Tas Äiaas Holz zu messen kostet am HolPauer 6 Kreuzer.
„ „ „ „ „ „ in der Ätadt 10 „
Holzmacherlohn
Ter Holzmacherlohn ist dahin festgesetzt, daß für einmaliges Schneiden
eines Karren oder Mäß Holz 16 kr., und für jeden weiteren ^chnitt eben-
foviel, sür das Spalten eines jeden ^.chuittes aber weitere 4 kr., gezahlt
werden müssen. Ueberforderungen werden mit Gefängniß bestraft.
Tarif über SehenSwürdigkeiten auf dem Schlofse.
Auf Verlangen werden die Sehenswürdigkeiten auf dem domänen-
ärarischem Schlosse, jedoch ausschließlich der Sammlungen des Grafen von
Graimberg, vorgezeigt und sind dafür folgende Gebühren an die Kasse
gegen den Empfang von Eintrittskarten zu entrichten: