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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1896 [1. Oktober 1895 - 1. Oktober 1896]

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jährlich 3000 M. zum Zwecke einer Studienreise nach Italien und ist für deutsche
Bildhauer bestimmt, die dem Studium der Bildhauerkunst in dem akademischen
Meister-Atelier für Bildhauerei oder bei der Königlichen akademischen Hochschule
für die bildenden Künste noch obliegen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt
durch den Senat der Akademie unter Zuziehung der der Genossenschaft der
Ordentlichen Mitglieder angehörenden Bildhauer. Die preisgekrönte Lösung der
Aufgabe geht in das Eigentum der Akademie über. Vergleiche Statut der Stiftung
12. Dezember 1888.
3. Januar 1889. }
Der Wettbewerb um das am 1. Oktober 1896 fällige einjährige
Reisestipendium der Dr. Paul Schultze-Stiftung wurde am
11. Oktober 1895 eröffnet; als Einlieferungstag war der 21. März 1896
festgesetzt und als Aufgabe der neben anderen Studienarbeiten
einzusendenden Reliefskizze die Darstellung einer „Weinernte“
gestellt worden. Eingegangen waren Arbeiten von fünf Bildhauern,
gegen sechs im Vorjahre. Unter diesen wurde der Preis auf
Grund des von den zuständigen Preisrichtern in ihrer Sitzung vom
27. März 1896 abgegebenen Urteils dem Bildhauer Nicolaus
Friedrich, am 17. Juli 1865 zu Köln a. Rh. geboren, Schüler der
akademischen Hochschule für die bildenden Künste und gegen-
wärtig in Berlin wohnhaft, zuerkannt.
4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
(Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten, jüngeren Künstlern die
Ausbildung in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu
erleichtern. Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus
einem Mitgliede der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters
oder aus vom vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht.
Gegenwärtig fungieren als Kuratoren, die lebenslänglich bestellt sind: der
Ehren-Präsident der Akademie, Professor Carl Becker, Rentier Georg Beer
und der Senator der Akademie, Geheimer Regierungsrat Fr. von Moltke. Aus
den Mitteln dieser Stiftungen gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in Höhe
von 2250 M. zu einjähriger Studienreise nach Italien mit achtmonatigem Auf-
enthalt in Rom zur Ausschreibung. Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliesslich
für Maler und Bildhauer jüdischer Religion, der Preis der zweiten Stiftung für
Maler, Bildhauer, Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des religiösen
Bekenntnisses bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie gemacht
und das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Preisrichter: die Mitglieder
des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder. Die Statuten
der Stiftungen sind durch die ministeriellen Verfügungen vom 16. Juli 1835 bez.
vom 26. November 1861 genehmigt.)
An demWettbewerbe um dasStipendium der Ersten Stiftung,
das nach Massgabe der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1895 für
jüdische Maler aller Fächer zum 21. März 1896 ausgeschrieben
worden war, beteiligten sich zwei Maler, gegen fünf im Jahre 1894.
 
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