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Auf Grund des von den zuständigen Preisrichtern in ihrer Sitzung
vom 27. März 1896 abgegebenen Urteils wurde von der Verleihung
des Stipendiums wegen Unzulänglichkeit der eingesandten Arbeiten
Abstand genommen.
Der Preis der Zweiten Michael Beer’schen Stiftung war
laut Bekanntmachung vom 11. Oktober 1895 für Bildhauer ohne Unter-
schied des religiösen Bekenntnisses zum 20. März 1896 ausgeschrieben
worden. Es waren Arbeiten von fünf Bewerbern, wie im Jahre 1892,
eingegangen. Mit ihnen erhielt nach dem in der Sitzung der
Preisrichter vom 27. März 1896 gefällten Urteile der Bildhauer
Carl Reinert, geboren am 21. Juli 1870 zu Friedrichsthal bei
Garz, Schüler der akademischen Hochschule für die bildenden
Künste und hierselbst wohnhaft, den Preis. Als Aufgabe war eine
in Relief ausgeführte Skizze: ,Jagdscene“ gestellt worden.
Der Stipendiat der Ersten Michael Beer’schen Stiftung,
Bildhauer Henryk Glicenstein, der 1895 den Preis davon-
getragen hatte, war von Rom aus wegen Verlängerung seines
Stipendiums um ein Jahr bis Michaelis 1897 vorstellig geworden.
Auf befürwortenden Antrag des Senates der Akademie der Künste
hin verlieh das Kuratorium dem Glicenstein ein neues Stipendium
für das Jahr von Michaelis 1896 bis dahin 1897, das den Begünstigten
zu einem weitern einjährigen Aufenthalt in Italien verpflichtet.
Für das Jahr 1897 erfolgt die Ausführung der Stipendien:
a) der Ersten Stiftung für Bildhauer mosaischen Bekenntnisses,
b) der Zweiten Stiftung für Musiker ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
Dieser letztere Preis ist laut Bekanntmachung vom 20. Sept. 1896
zum 1. April' 1897 ausgeschrieben worden. Als Aufgabe wurde
gestellt: ein aus mehreren Sätzen bestehender Psalm nach Worten
der heiligen Schrift für Chor, Soli und Orchester.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai-1864 verstorbene General-Musik-Direktor und Hof-Kapell-
meister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und am
13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 0.-0 M. ausgesetzt, welches,
von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche Stiftung für
Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst
werden soll. Die Stiftung wird durch ein Kuratorium vertreten, das zur Zeit
aus den Senatsmitgliedern, Professor Dr. M. Blumner, Geheimen Regierungsrat
Auf Grund des von den zuständigen Preisrichtern in ihrer Sitzung
vom 27. März 1896 abgegebenen Urteils wurde von der Verleihung
des Stipendiums wegen Unzulänglichkeit der eingesandten Arbeiten
Abstand genommen.
Der Preis der Zweiten Michael Beer’schen Stiftung war
laut Bekanntmachung vom 11. Oktober 1895 für Bildhauer ohne Unter-
schied des religiösen Bekenntnisses zum 20. März 1896 ausgeschrieben
worden. Es waren Arbeiten von fünf Bewerbern, wie im Jahre 1892,
eingegangen. Mit ihnen erhielt nach dem in der Sitzung der
Preisrichter vom 27. März 1896 gefällten Urteile der Bildhauer
Carl Reinert, geboren am 21. Juli 1870 zu Friedrichsthal bei
Garz, Schüler der akademischen Hochschule für die bildenden
Künste und hierselbst wohnhaft, den Preis. Als Aufgabe war eine
in Relief ausgeführte Skizze: ,Jagdscene“ gestellt worden.
Der Stipendiat der Ersten Michael Beer’schen Stiftung,
Bildhauer Henryk Glicenstein, der 1895 den Preis davon-
getragen hatte, war von Rom aus wegen Verlängerung seines
Stipendiums um ein Jahr bis Michaelis 1897 vorstellig geworden.
Auf befürwortenden Antrag des Senates der Akademie der Künste
hin verlieh das Kuratorium dem Glicenstein ein neues Stipendium
für das Jahr von Michaelis 1896 bis dahin 1897, das den Begünstigten
zu einem weitern einjährigen Aufenthalt in Italien verpflichtet.
Für das Jahr 1897 erfolgt die Ausführung der Stipendien:
a) der Ersten Stiftung für Bildhauer mosaischen Bekenntnisses,
b) der Zweiten Stiftung für Musiker ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
Dieser letztere Preis ist laut Bekanntmachung vom 20. Sept. 1896
zum 1. April' 1897 ausgeschrieben worden. Als Aufgabe wurde
gestellt: ein aus mehreren Sätzen bestehender Psalm nach Worten
der heiligen Schrift für Chor, Soli und Orchester.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai-1864 verstorbene General-Musik-Direktor und Hof-Kapell-
meister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und am
13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 0.-0 M. ausgesetzt, welches,
von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche Stiftung für
Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst
werden soll. Die Stiftung wird durch ein Kuratorium vertreten, das zur Zeit
aus den Senatsmitgliedern, Professor Dr. M. Blumner, Geheimen Regierungsrat