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4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
(Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Aus den Mitteln dieser Stiftungen gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in
Höhe von 2250 M. zu einjähriger Studienreise nach Italien mit achtmonatigem
Aufenthalt in Rom zur Ausschreibung. Der Preis der ersten Stiftung ist aus-
schliesslich für Maler und Bildhauer jüdischer Religion, der Preis der zweiten
Stiftung für Maler, Bildhauer, Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie
gemacht und das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Preisrichter'
die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. An Stelle des
am 9. November 1896 verstorbenen Rentiers Georg Beer wurde der Rittmeister
Baron Fritz von Korff in Berlin als Mitglied der Familie des Stifters und an
Stelle des zum Regierungspräsidenten in Oppeln beförderten Geheimen Ober-
Regierungsrats von Moltke der Geheime Ober-Regierungsrat Wever zu Stiftungs-
kuratoren ernannt. Mitglied des Kuratoriums ist ferner der Ehrenpräsident der
Akademie, Professor Carl Becker. Die Statuten der Stiftungen sind durch die
ministeriellen Verfügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom 26. November 1861 genehmigt.)
Der Preis der ersten Stiftung war nach Massgabe der Bekannt-
machung vom 5. Oktober 1897 für jüdische Maler aller Fächer
zum 25. Februar 1898 ausgeschrieben worden. Es gingen Arbeiten
von vier Bewerbern, gegen zwei im Jahre 1896, rechtzeitig ein.
Ein Bewerber wurde vom Wettbewerb ausgeschlossen, da er die
zulässige Altersgrenze bereits überschritten hatte.
Unter den verbliebenen drei Bewerbern ging der Maler David
Moses, genannt Mose, in Wien als Sieger hervor.
Um den Preis der zweiten Michael Beerschen Stiftung, der
laut Ausschreibung vom 5. Oktober 1897 für Kupferstecher ebenfalls
zum 25. Februar 1898 zum Wettbewerbe gestellt worden war, hatte
sich nur ein Bewerber, gegen zwei im Jahre 1894, rechtzeitig
bemüht. Sein Gesuch konnte indessen Berücksichtigung nicht
finden, weil der Künstler die für den Wettbewerb zulässige Alters-
grenze bereits überschritten hatte.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musikdirektor und Hof-Kapell-
meister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und am
13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30000 M. ausgesetzt, welches,
von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche Stiftung für
Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst
werden soll. Nach den testamentarischen Bestimmungen wird von dem Senate
4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
(Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Aus den Mitteln dieser Stiftungen gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in
Höhe von 2250 M. zu einjähriger Studienreise nach Italien mit achtmonatigem
Aufenthalt in Rom zur Ausschreibung. Der Preis der ersten Stiftung ist aus-
schliesslich für Maler und Bildhauer jüdischer Religion, der Preis der zweiten
Stiftung für Maler, Bildhauer, Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie
gemacht und das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Preisrichter'
die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. An Stelle des
am 9. November 1896 verstorbenen Rentiers Georg Beer wurde der Rittmeister
Baron Fritz von Korff in Berlin als Mitglied der Familie des Stifters und an
Stelle des zum Regierungspräsidenten in Oppeln beförderten Geheimen Ober-
Regierungsrats von Moltke der Geheime Ober-Regierungsrat Wever zu Stiftungs-
kuratoren ernannt. Mitglied des Kuratoriums ist ferner der Ehrenpräsident der
Akademie, Professor Carl Becker. Die Statuten der Stiftungen sind durch die
ministeriellen Verfügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom 26. November 1861 genehmigt.)
Der Preis der ersten Stiftung war nach Massgabe der Bekannt-
machung vom 5. Oktober 1897 für jüdische Maler aller Fächer
zum 25. Februar 1898 ausgeschrieben worden. Es gingen Arbeiten
von vier Bewerbern, gegen zwei im Jahre 1896, rechtzeitig ein.
Ein Bewerber wurde vom Wettbewerb ausgeschlossen, da er die
zulässige Altersgrenze bereits überschritten hatte.
Unter den verbliebenen drei Bewerbern ging der Maler David
Moses, genannt Mose, in Wien als Sieger hervor.
Um den Preis der zweiten Michael Beerschen Stiftung, der
laut Ausschreibung vom 5. Oktober 1897 für Kupferstecher ebenfalls
zum 25. Februar 1898 zum Wettbewerbe gestellt worden war, hatte
sich nur ein Bewerber, gegen zwei im Jahre 1894, rechtzeitig
bemüht. Sein Gesuch konnte indessen Berücksichtigung nicht
finden, weil der Künstler die für den Wettbewerb zulässige Alters-
grenze bereits überschritten hatte.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musikdirektor und Hof-Kapell-
meister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und am
13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30000 M. ausgesetzt, welches,
von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche Stiftung für
Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst
werden soll. Nach den testamentarischen Bestimmungen wird von dem Senate