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der Ermächtigung zur Verfügung gestellt, von der Ausschreibung dieser be-
sonderen Stipendien in Australien Abstand zu nehmen. Nach dem Wunsche
der Frau Louisa Wentzel sollen die für die Studierenden der Akademie der
Künste zur Verfügung stehenden Mittel zu fünf Stipendien von je 1000 Mk.
verwendet, und zunächst drei Stipendien für Maler und zwei Stipendien für
Bildhauer, die den Bestimmungen des Stiftungsstatuts entsprechen, bestimmt
werden. An Stelle eines Malers kann ein Stipendium einem Musiker
gewährt werden.
Die Bewerber müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen; sie
haben ihren Studien auf den Unterrichtsanstalten der Akademie noch obzu-
liegen oder dürfen dieselben nicht länger als ein Jahr verlassen haben; sie
müssen körperlich und geistig rüstig sein und ihren Fleifs durch gute Zeugnisse
und Arbeiten nachweisen. Gänzlich unbemittelte Personen und solche Be-
werber, die bereits ein Staatsstipendium von mehr als 500 Mk. beziehen,
werden zur Bewerbung nicht zugelassen.
Akademische Unterrichtsanstalten.
Die mit der Akademie der Künste verbundenen Unter-
richtsanstalten, die ihre eigene Verwaltung besitzen, glie-
dern sich folgendermafsen:
A. Für die bildenden Künste:
1. Die Akademische Hochschule für die bildenden
Künste.
Die akademische Hochschule für die bildenden Künste
bezweckt eine allseitige Ausbildung in den bildenden Künsten
und ihren Hilfswissenschaften, wie sie der Maler, Bildhauer,
Architekt, Kupferstecher, Holzschneider usw. gleichmäfsig
bedarf, und die spezielle Vorbildung für die selbständige Aus-
übung der einzelnen Zweige der bildenden Kunst.*)
Sie steht unter einem Direktor, der ausübender Künstler
sein mufs und auf die Dauer von mindestens fünf Jahren auf
Antrag des Ministers von Seiner Majestät dem Könige er-
nannt wird.
Er ist auf die Dauer seines Amtes Mitglied des Senates
der Akademie und nur dem Minister verantwortlich.
*) Bezüglich der Einzelheiten des Lehrplans und der Verteilung der
Lehrfächer unter die Professoren und Lehrer wird auf die Jahresberichte der
Hochschule Bezug genommen.
der Ermächtigung zur Verfügung gestellt, von der Ausschreibung dieser be-
sonderen Stipendien in Australien Abstand zu nehmen. Nach dem Wunsche
der Frau Louisa Wentzel sollen die für die Studierenden der Akademie der
Künste zur Verfügung stehenden Mittel zu fünf Stipendien von je 1000 Mk.
verwendet, und zunächst drei Stipendien für Maler und zwei Stipendien für
Bildhauer, die den Bestimmungen des Stiftungsstatuts entsprechen, bestimmt
werden. An Stelle eines Malers kann ein Stipendium einem Musiker
gewährt werden.
Die Bewerber müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen; sie
haben ihren Studien auf den Unterrichtsanstalten der Akademie noch obzu-
liegen oder dürfen dieselben nicht länger als ein Jahr verlassen haben; sie
müssen körperlich und geistig rüstig sein und ihren Fleifs durch gute Zeugnisse
und Arbeiten nachweisen. Gänzlich unbemittelte Personen und solche Be-
werber, die bereits ein Staatsstipendium von mehr als 500 Mk. beziehen,
werden zur Bewerbung nicht zugelassen.
Akademische Unterrichtsanstalten.
Die mit der Akademie der Künste verbundenen Unter-
richtsanstalten, die ihre eigene Verwaltung besitzen, glie-
dern sich folgendermafsen:
A. Für die bildenden Künste:
1. Die Akademische Hochschule für die bildenden
Künste.
Die akademische Hochschule für die bildenden Künste
bezweckt eine allseitige Ausbildung in den bildenden Künsten
und ihren Hilfswissenschaften, wie sie der Maler, Bildhauer,
Architekt, Kupferstecher, Holzschneider usw. gleichmäfsig
bedarf, und die spezielle Vorbildung für die selbständige Aus-
übung der einzelnen Zweige der bildenden Kunst.*)
Sie steht unter einem Direktor, der ausübender Künstler
sein mufs und auf die Dauer von mindestens fünf Jahren auf
Antrag des Ministers von Seiner Majestät dem Könige er-
nannt wird.
Er ist auf die Dauer seines Amtes Mitglied des Senates
der Akademie und nur dem Minister verantwortlich.
*) Bezüglich der Einzelheiten des Lehrplans und der Verteilung der
Lehrfächer unter die Professoren und Lehrer wird auf die Jahresberichte der
Hochschule Bezug genommen.