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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1908 [1. Oktober 1906 - 1. Oktober 1908]

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91

Berlin, den 31. August 1906.
Hotel Bristol.
An
die Königliche Akademie der Künste
z. H. des Herrn Präsidenten
Hier.
1.
Um mein warmes Interesse an dem Gedeihen der bildenden Künste in
Deutschland zu betätigen, will ich auch der Akademie der Künste zu Berlin
eine Summe von jährlich 1000 Mk. (Eintausend Mark) zur Verfügung stellen,
und zwar vom i. Oktober 1906 bis zum 1. Oktober 1912, also auf sechs auf-
einanderfolgende Jahre.
2.
Die Sicherstellung dieses Betrages von zusammen 6000 Mk. (buchstäblich:
Sechstausend Mark) erfolgt durch mich in der Weise, dafs ich den ganzen Betrag
in bar der Königlichen Akademie der Künste in Depot gebe, die auch über die
Zinsen, die sich aus dem Kapital ergeben sollten, nach Belieben verfügen kann.
3-
Der Betrag von 1000 Mk. (Eintausend Mark) soll jährlich im Juli-Monat
als ein Stipendium unter dem Namen:
Hugo Reisinger-Stipendium
zur Verleihung kommen auf Grund einer Wettbewerbung, die von der Akademie,
Sektion für die bildenden Künste, nach einfacher Majorität der Anwesenden
entschieden wird.
4-
Der Wettbewerb beschränkt sich auf die zeitweiligen und gewesenen
Meisteratelierschüler der Akademie deutscher Nationalität, aber ohne Unter-
schied der Religion.
5-
Die Altersgrenze bei der Einreichung wird auf 32 Jahre festgesetzt.
6.
Die Verteilung erfolgt in der Weise, dafs im ersten Jahre die Maler,
im zweiten die Bildhauer, im dritten die Architekten zum Wettbewerb zu-
gelassen werden, worauf im vierten Jahre wieder die Maler usw. folgen. Es
soll dem Senat indessen freistehen, zu beschliefsen, dafs das Stipendium im
sechsten Jahre anstatt für Architekten für Graphiker ausgeschrieben wird.
7-
Zum Wettbewerb zugelassen sind je drei Werke der genannten Meister-
schüler, und soll es dabei gleichgültig sein, ob dieselben im Meisteratelier
selbst oder später selbständig entstanden sind. Zugelassen sind sowohl Skizzen,
wie Entwürfe und fertige Arbeiten.
8.
Die Wahl des Gegenstandes der Darstellungen ist völlig freigestellt.
Für die Erteilung des Preises ist lediglich die bewiesene zukunftsreiche Be-
gabung mafsgebend.
 
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