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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1908 [1. Oktober 1906 - 1. Oktober 1908]

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I. WESEN UND EINRICHTUNG.
In dem Wesen und der Einrichtung der Akademie der
Künste, wie solche sich nach dem am 19. Juni 1882 Aller-
höchst genehmigten Verfassungsstatute ergeben, sind in-
sofern Änderungen eingetreten, als die nach der Chronik für
1905/06 für die Wahlen von Mitgliedern der Akademie er-
lassenen vorläufigen Bestimmungen durch endgültige ersetzt
und bezüglich der Wahl des Präsidenten, des Geschäftskreises
des Senates und der Genossenschaft der Mitglieder, insbe-
sondere auch bezüglich der Veranstaltung von akademischen
Ausstellungen im Akademiegebäude, durch Erlafs vom
13. Mai 1907 anderweite Festsetzungen getroffen wurden.
In demselben Erlasse erfuhren die Satzungen für die
Grofsen Berliner Kunstausstellungen, an deren Mitleitung die
Genossenschaft der Mitglieder beteiligt ist, eine wesentliche
Änderung.
Der dem Kurator der Akademie der Künste zugegangene
Allerhöchste Erlafs vom 13. Mai lautet:
Auf Ihren Bericht vom 20. April d. Js. will Ich
das Statut der Akademie der Künste vom 19. Juni
1882 dahin abändern, dafs die §§ 3, 20, 30, 31, 34, 35
und 36 die nachstehende Fassung erhalten:
§ 3-
Der Präsident der Akademie wird vom
Senate aus der Zahl der Senatoren unter Vor-
behalt der Bestätigung Seiner Majestät des
Königs auf ein Jahr gewählt. Wählbar sind nur
diejenigen Senatoren, welche ordentliche Mit-
glieder der Akademie sind und am Beginne des
Geschäftsjahres des neuen Präsidenten dem
Senate angehören.
 
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