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W. KOLBE
angenommen hatte, kommt Keil jetzt zu dem Resultat, dass in
jener Epoche «die νεωροί den Schiffsbau unter sich haben»
[a. a. 0. 2i ff.); und zwar denkt er sich das Verfahren in der
Weise, dass ihnen «die Schiffsbaumeister (ναυπηγοί) auf den
Staatswerften unterstehen und ihren μισθός von ihnen empfan-
gen». Ein solcher Modus würde einen principiellen Gegensatz
gegen die Regel des IV. Jhclts. bedeuten, insofern der Staat
den Bau in eigener Regie betreibt. Dass die τριηροποιοί, an
deren Existenz auch Keil nicht zweifelt, für den Geschäftsgang
ausgeschieden wären, ist ein Moment, das von vornherein
gegen die neue Ansicht spricht. Fragen wir nun, worauf diese
sich stützt, so sind es vor allem zwei inschriftliche Zeugnisse,
CIA IV i S. 65 Nr. 35 c und IV 1 S. 144 Nr. 78 a, zu denen
S. 213/4 neue Ergänzungen beigebracht werden. Wenn Keil
in Z. 7 des ersten Urkunde statt τοΐς σκευουργ]ο!ς bei Kirchhoff
τοίς όσι νεωρ]οΐς liest, so wird man nicht umhin können, den
Vorschlag als richtig anzuerkennen. Dagegen bleibt es zwei-
felhaft, ob wirklich Nr. 78 ä Z. 21 die Änderung ναυπ]ηγών των
εκ του νεωρίου vor στρατ]ηγών den Vorzug verdient. Denn was
sollen das für ναυπηγοί gewesen sein, die der Staat ausser de-
nen «εκ τοΰ νεωρίου» beschäftigte ? Bei Strategen ist der Zusatz
aber völlig verständlich.
Doch wie dem auch sein mag, die Bedeutung, die Keil in
den Begriff von ναυπηγός hineinlegt, ist nicht zu halten. Wenn
in den S. 215 ausgeschriebenen Platostellen die ναυπηγοί mit
ιατροί, οικοδόμοι, ζωγράφοι in Parallele gestellt werden, so folgt
daraus noch nicht, dass wir hier Baumeister im Gegensatz zu
gewöhnlichen Schiffszimmerleuten zu verstehen haben: sie sind
ja alle δημιουργοί. Gewiss, Plato vergleicht in den Gesetzen
sein höchstes Streben mit der Arbeit dieser ναυπηγοί; aber
nicht weil sie eine hohe Stellung in der gesellschaftlichen Glie-
derung des Staates einnehmen, sondern weil die Thätigkeit die-
ser Handwerker auf die Herstellung eines in sich vollendeten
Ganzen hinzielt. Aristoteles giebt diesem Gedanken in der Poli-
tik IV. S.1288 b 10 folgenden Ausdruck εν άπάσαις ταις τέχναις
και ταΐς έπιστήμαις ταΐς μη κατά μόριον γενομέναις, άλλα περί
γένος εν τι τελεία ις οΰσαις, μιας έστι θεωρήσαι τό περί
έκαστον γένος άρμόττον - -, ομοίως δε τοΰτο και περί πάσαν άλλην
W. KOLBE
angenommen hatte, kommt Keil jetzt zu dem Resultat, dass in
jener Epoche «die νεωροί den Schiffsbau unter sich haben»
[a. a. 0. 2i ff.); und zwar denkt er sich das Verfahren in der
Weise, dass ihnen «die Schiffsbaumeister (ναυπηγοί) auf den
Staatswerften unterstehen und ihren μισθός von ihnen empfan-
gen». Ein solcher Modus würde einen principiellen Gegensatz
gegen die Regel des IV. Jhclts. bedeuten, insofern der Staat
den Bau in eigener Regie betreibt. Dass die τριηροποιοί, an
deren Existenz auch Keil nicht zweifelt, für den Geschäftsgang
ausgeschieden wären, ist ein Moment, das von vornherein
gegen die neue Ansicht spricht. Fragen wir nun, worauf diese
sich stützt, so sind es vor allem zwei inschriftliche Zeugnisse,
CIA IV i S. 65 Nr. 35 c und IV 1 S. 144 Nr. 78 a, zu denen
S. 213/4 neue Ergänzungen beigebracht werden. Wenn Keil
in Z. 7 des ersten Urkunde statt τοΐς σκευουργ]ο!ς bei Kirchhoff
τοίς όσι νεωρ]οΐς liest, so wird man nicht umhin können, den
Vorschlag als richtig anzuerkennen. Dagegen bleibt es zwei-
felhaft, ob wirklich Nr. 78 ä Z. 21 die Änderung ναυπ]ηγών των
εκ του νεωρίου vor στρατ]ηγών den Vorzug verdient. Denn was
sollen das für ναυπηγοί gewesen sein, die der Staat ausser de-
nen «εκ τοΰ νεωρίου» beschäftigte ? Bei Strategen ist der Zusatz
aber völlig verständlich.
Doch wie dem auch sein mag, die Bedeutung, die Keil in
den Begriff von ναυπηγός hineinlegt, ist nicht zu halten. Wenn
in den S. 215 ausgeschriebenen Platostellen die ναυπηγοί mit
ιατροί, οικοδόμοι, ζωγράφοι in Parallele gestellt werden, so folgt
daraus noch nicht, dass wir hier Baumeister im Gegensatz zu
gewöhnlichen Schiffszimmerleuten zu verstehen haben: sie sind
ja alle δημιουργοί. Gewiss, Plato vergleicht in den Gesetzen
sein höchstes Streben mit der Arbeit dieser ναυπηγοί; aber
nicht weil sie eine hohe Stellung in der gesellschaftlichen Glie-
derung des Staates einnehmen, sondern weil die Thätigkeit die-
ser Handwerker auf die Herstellung eines in sich vollendeten
Ganzen hinzielt. Aristoteles giebt diesem Gedanken in der Poli-
tik IV. S.1288 b 10 folgenden Ausdruck εν άπάσαις ταις τέχναις
και ταΐς έπιστήμαις ταΐς μη κατά μόριον γενομέναις, άλλα περί
γένος εν τι τελεία ις οΰσαις, μιας έστι θεωρήσαι τό περί
έκαστον γένος άρμόττον - -, ομοίως δε τοΰτο και περί πάσαν άλλην