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H. LATTERMANN
canäle durchaus kein Verkehrshindernis zu sein brauchen 1.
Das richtige Verständnis legte die Stelle aus Aristoteles’ ’Aü.
jtoä. 50,2 nahe, auf die Kolbe und Dittenberger verweisen:
xai (xcoAnonaiv oi datnvöpoi) öxstong [istecopong eig tt]v 6 8ov
exqouv qov[tac] jtoisiv : die Dachrinnen, deren Ausfluss
auch nur wenig über dem Strassenniveau liegt,
reissen mit ihrem Wasser eine chaussierte Strasse auf (eine
gepflasterte würde ihnen eher standhalten).—Richtig hat da-
gegen Kolbe die xpnjttoi o^eiot verstanden, deren 'Leitung
das Wasser zu ebener Erde und unterirdisch in den Strassen-
canal führen sollte’; ich mache darauf aufmerksam, dass
Kolbe nicht einfach 'unterirdisch’ übersetzt, sondern noch
'zu ebener Erde’ hinzufügt; er will also nichts anderes sa-
gen, als dass die Canäle in Eföhe des Strassenniveaus über-
deckt sein sollten. Doch ist zu betonen, dass die Überdeckung
ein Accessorium war, das nur im Straffalle gefordert wurde
und bei hartnäckiger Renitenz auf die jtQOÜJtaQxovtgg oxeroi,
also die offenen Canäle unter dem Strassenniveau, ausge-
dehnt wurde (sit avayxa^EtcoGav), die man sich sonst noch ge-
fallen liess.
Von Canälen im Bezirk des Amphiareions ist auch in
einer dort gefundenen Ehren-Inschrift, IG. VII 3499 (Syll.2
580), vom J. 333/2 die Rede. Es heisst hier Z. 1 2 ff.: sjtsibr]
nnüsag aiQEÜei? gut! rag XQrjvag toö|v te aÄAoov toov ev tfji otQ/jj i
gjtipgA,Eitai xcd|c5g xai qpdoupcog, xal vüv tr)v tg tcqoc, ton 115’'Ap-
pcovog tgQüh xQT]vr]y xaivrjv g^ooixo§öpr]x|gv, xai trjv gv ’Apcpiapdon
xQrjvr]v xatgaxguaxjgv, xai tfjg ton vbaxoq aycoyfjg xai toov nxovo-
p|cov ejupgpekqtai ahtoüi-; am Schluss, Z. 25 ff., wird die Ein-
meisselung der Inschrift in zwei Stelen verordnet, deren
eine gv tcoi ton "Appcovog ieqcoi, die andere gv ’ApqnaQöcon auf-
gestellt werden soll. Frazer, Paus. II 470 gibt dazu die Erklä-
rung: cthe bringing of water in pipes to one or both of these
cisterns [xpfjvai]’. Aber antoüi lässt keinen Zweifel, dass die
Canäle nur dem Amphiareion angehören; es bezieht sich auf
den Bezirk, in welchem diese Stele aufgestellt war; auf der
andern muss dafür exel geschrieben worden sein.—Ferner lässt
1 Ein modernes Beispiel ist Freiburg im Breisgau.
H. LATTERMANN
canäle durchaus kein Verkehrshindernis zu sein brauchen 1.
Das richtige Verständnis legte die Stelle aus Aristoteles’ ’Aü.
jtoä. 50,2 nahe, auf die Kolbe und Dittenberger verweisen:
xai (xcoAnonaiv oi datnvöpoi) öxstong [istecopong eig tt]v 6 8ov
exqouv qov[tac] jtoisiv : die Dachrinnen, deren Ausfluss
auch nur wenig über dem Strassenniveau liegt,
reissen mit ihrem Wasser eine chaussierte Strasse auf (eine
gepflasterte würde ihnen eher standhalten).—Richtig hat da-
gegen Kolbe die xpnjttoi o^eiot verstanden, deren 'Leitung
das Wasser zu ebener Erde und unterirdisch in den Strassen-
canal führen sollte’; ich mache darauf aufmerksam, dass
Kolbe nicht einfach 'unterirdisch’ übersetzt, sondern noch
'zu ebener Erde’ hinzufügt; er will also nichts anderes sa-
gen, als dass die Canäle in Eföhe des Strassenniveaus über-
deckt sein sollten. Doch ist zu betonen, dass die Überdeckung
ein Accessorium war, das nur im Straffalle gefordert wurde
und bei hartnäckiger Renitenz auf die jtQOÜJtaQxovtgg oxeroi,
also die offenen Canäle unter dem Strassenniveau, ausge-
dehnt wurde (sit avayxa^EtcoGav), die man sich sonst noch ge-
fallen liess.
Von Canälen im Bezirk des Amphiareions ist auch in
einer dort gefundenen Ehren-Inschrift, IG. VII 3499 (Syll.2
580), vom J. 333/2 die Rede. Es heisst hier Z. 1 2 ff.: sjtsibr]
nnüsag aiQEÜei? gut! rag XQrjvag toö|v te aÄAoov toov ev tfji otQ/jj i
gjtipgA,Eitai xcd|c5g xai qpdoupcog, xal vüv tr)v tg tcqoc, ton 115’'Ap-
pcovog tgQüh xQT]vr]y xaivrjv g^ooixo§öpr]x|gv, xai trjv gv ’Apcpiapdon
xQrjvr]v xatgaxguaxjgv, xai tfjg ton vbaxoq aycoyfjg xai toov nxovo-
p|cov ejupgpekqtai ahtoüi-; am Schluss, Z. 25 ff., wird die Ein-
meisselung der Inschrift in zwei Stelen verordnet, deren
eine gv tcoi ton "Appcovog ieqcoi, die andere gv ’ApqnaQöcon auf-
gestellt werden soll. Frazer, Paus. II 470 gibt dazu die Erklä-
rung: cthe bringing of water in pipes to one or both of these
cisterns [xpfjvai]’. Aber antoüi lässt keinen Zweifel, dass die
Canäle nur dem Amphiareion angehören; es bezieht sich auf
den Bezirk, in welchem diese Stele aufgestellt war; auf der
andern muss dafür exel geschrieben worden sein.—Ferner lässt
1 Ein modernes Beispiel ist Freiburg im Breisgau.