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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 35.1910

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[Heft 3-4]
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Brueckner, Alfred: Kerameikos-Studien
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https://doi.org/10.11588/diglit.29170#0209
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KERAMEIKOS - STUDIEN

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da sie als Helden sich gezeigt und ihre Bundesgenossen be-
freit hatten, seitens der Stadt die Ehre, in diesem Grabbezirke
als die vordersten zu liegen’. Zur Bedeutung von töSe to
pt.vfjpa in den Leichenreden gleich to JtokuavSpeiov vgl. S. 1 89.
Chronologische Auffassung des zweiten jtQcötoi, neben dem
gewählten STeÖT)aav an sich bedenklich, wird durch die vor-
herige Erwähnung der Schlacht am Eurymedon (p. 241 E)
hinfällig; legen wir aber unsere Auffassung von einem langen
Mittelraum, welchen das Polyandrion zwischen zwei Wegen
bildete, zu Grunde, so wird der Ausdruck bezeichnen, dass
die athenischen Gefallenen von Tanagra von der Stadt aus
gesehen am Anfang des Polyandrion bestattet waren. Dage-
gen ist Pausanias’ Angabe über das Grab vom thrakischen
Feldzug — § 4 JtQCüTOt öe eraqrpaav oug ev ©qocxt] aote ejuxpa-
touvtok; [X8XQL AQaßrjoxou rrjc; xd>Qac, ’HScovol (poveuovcuv— nicht
einzuwenden, obwohl sie, zwar zunächst chronologisch ge-
meint, doch nach der Disposition seines Capitels zugleich
local zu verwerten ist. Denn wir haben weder eine Angabe
über die Breite des Polyandrion noch über das Maass der
Zerstörung, die bis zu Pausanias’ Zeit die Stätte betroffen
hatte. Aber die natürliche Annahme wird immer sein, dass
die getrennt aber im gleichen Jahre angelegten Gräber der
Athener und ihrer Bundesgenossen nicht wahllos innerhalb
des ganzen Raumes vom Stadttor bis zur Akademie verstreut,
sondern, wenn auch nicht zusammenhängend, so doch in eini-
ger Nähe und Beziehung zu einander angelegt worden sind,
so wie es oben für die thessalischen und athenischen Ritter
sich begründen liess, dass sie 431 symmetrisch zum Kleisthe-
nes-Grabe ihre Stellen erhalten haben. So stimmt auch mit
der Annahme der tanagräischen Gräber auf der Stadtseite
des Pausanias Angabe, dass die damals gefallenen Ritter Me-
lanopos und Makartatos epapoahev toü pvppaTog ihr Denkmal
erhalten haben. Eben in dieser Gegend wird also auch das
fünfte Denkmal, das auf dies Jahr zurückging, das der ge-
samten Ritterschaft (S. 192), zu suchen sein.

Auf einen Unterschied in der Behandlung der Bundes-
genossen führen Angaben für das Jahr 403. Damals wurden
nach Xenoph. Hell. II 4,33 die lakedaimonischen Polemarchen
 
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