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H. FRÄNKEL
folge von Rückbeorderung der Triere in den Heimathafen
([Dem.] 50, 11). Als Überschrift des Verzeichnisses ist anzu-
setzen: 'TQirfgsg xai öxsvrj Idoiisv xara ip//fpi6fia ör/po-oder
ähnlich 1. Es folgen später die Rubriken Tqü'/qsc sgsjiXsvoav sjvl
xrX. (Z. 50), und Olö" sXaßov y.QstmOxa oxsvr/ xarä xpr/rpiöpa
ßo\Xr/g\. (Z. 73). Für das Gerät, mit dem die Trierarchen von
Staats wegen ausgestattet waren 2, wird vielfach die Herkunft
angegeben:
(1.) Wo eine Herkunftsbezeichnung fehlt, dürfen wir an-
nehmen, daß es aus den magazinierten Beständen des Staates
ausgegeben wurde. Sprachausdruck: die Behörde söcoxsv, der
Trierarch sXaßsv (Z. 36). Die Riicklieferung an die Behörde
heißt äjtsöorxsv (Z. 22).
(2.) Ih/öälia ös äjco vr/g ÜQovoiag Z. 21, vgl. Z. 28. Von
einem zurzeit unbenutzten und unvergebnen Schiff wird Gerät
zu anderweitiger Verwendung entnommen. Da das Hauptbuch
offenbar nach Schiffskonten gegliedert war, mußte die Entnahme
des bestimmten Schiffen zugeordneten Geräts besonders ver-
bucht werden 3.
(3.) iövöv ös äxäv. jra()]ß XaQpawiöo Z. 8. Ein antretender
Trierarch iibernimmt {jtaQÜ.aßs) Gerät unmittelbar von einem
zuriicktretenden. Die Behörde erhält Anzeige und entlastet den
einen, belastet den andern: vä ö' äXXa — — jiaQsöcoxs xai ös
äjtoöovvat Mavrt[av Ooqlxiov (Z. 22 f.).
1 Vgl. 808 a 37. Weniger wahrscheinlich ist naQtkäßoutv d'edofitva?.
2 Was er selber beistellte (oft das ganze: ovtol oy.evos ovSev elaßov
ecp’ TfTojv steht oft im zweiten Abschnitt), war dem Staat gleichgültig.
Allenfalls wurden die Schiffe vor der Ausfahrt auf ihre Ausrüstung ge-
priift. (Rede vom trier. Kr., dazu Kirchhoff, Abh. Berl. Akad. 1865, 84f.).
3 Vgl. 789a lff. — Fiir eine Trierarchie des Archestratos 793h 27—35
war das Gerät von vier verschiedenen Schiffen her zusammengestellt
worden, und so schuldet er auf vier Konten (eni tt]v llo. —ini zyv Aa. —•
ini tt]v Ua. —• ini ttjv Kqa. —.); ähnlich die vor und nach ihm aufge-
fiihrten Schuldner. Später gab man diese umständliche und von Jahr
zu Jahr uniibersichtlichere Buchfiihrung auf, und ließ die Trierarchen
auf das Schiff schulden, für das sie die Geräte benutzt hatten (a elaßev
ini tj]v —); schließlich schrieb man anb tt/s —, d. h. die Schuld rührte
von der Trierarchie für das genannte Schiff her.
H. FRÄNKEL
folge von Rückbeorderung der Triere in den Heimathafen
([Dem.] 50, 11). Als Überschrift des Verzeichnisses ist anzu-
setzen: 'TQirfgsg xai öxsvrj Idoiisv xara ip//fpi6fia ör/po-oder
ähnlich 1. Es folgen später die Rubriken Tqü'/qsc sgsjiXsvoav sjvl
xrX. (Z. 50), und Olö" sXaßov y.QstmOxa oxsvr/ xarä xpr/rpiöpa
ßo\Xr/g\. (Z. 73). Für das Gerät, mit dem die Trierarchen von
Staats wegen ausgestattet waren 2, wird vielfach die Herkunft
angegeben:
(1.) Wo eine Herkunftsbezeichnung fehlt, dürfen wir an-
nehmen, daß es aus den magazinierten Beständen des Staates
ausgegeben wurde. Sprachausdruck: die Behörde söcoxsv, der
Trierarch sXaßsv (Z. 36). Die Riicklieferung an die Behörde
heißt äjtsöorxsv (Z. 22).
(2.) Ih/öälia ös äjco vr/g ÜQovoiag Z. 21, vgl. Z. 28. Von
einem zurzeit unbenutzten und unvergebnen Schiff wird Gerät
zu anderweitiger Verwendung entnommen. Da das Hauptbuch
offenbar nach Schiffskonten gegliedert war, mußte die Entnahme
des bestimmten Schiffen zugeordneten Geräts besonders ver-
bucht werden 3.
(3.) iövöv ös äxäv. jra()]ß XaQpawiöo Z. 8. Ein antretender
Trierarch iibernimmt {jtaQÜ.aßs) Gerät unmittelbar von einem
zuriicktretenden. Die Behörde erhält Anzeige und entlastet den
einen, belastet den andern: vä ö' äXXa — — jiaQsöcoxs xai ös
äjtoöovvat Mavrt[av Ooqlxiov (Z. 22 f.).
1 Vgl. 808 a 37. Weniger wahrscheinlich ist naQtkäßoutv d'edofitva?.
2 Was er selber beistellte (oft das ganze: ovtol oy.evos ovSev elaßov
ecp’ TfTojv steht oft im zweiten Abschnitt), war dem Staat gleichgültig.
Allenfalls wurden die Schiffe vor der Ausfahrt auf ihre Ausrüstung ge-
priift. (Rede vom trier. Kr., dazu Kirchhoff, Abh. Berl. Akad. 1865, 84f.).
3 Vgl. 789a lff. — Fiir eine Trierarchie des Archestratos 793h 27—35
war das Gerät von vier verschiedenen Schiffen her zusammengestellt
worden, und so schuldet er auf vier Konten (eni tt]v llo. —ini zyv Aa. —•
ini tt]v Ua. —• ini ttjv Kqa. —.); ähnlich die vor und nach ihm aufge-
fiihrten Schuldner. Später gab man diese umständliche und von Jahr
zu Jahr uniibersichtlichere Buchfiihrung auf, und ließ die Trierarchen
auf das Schiff schulden, für das sie die Geräte benutzt hatten (a elaßev
ini tj]v —); schließlich schrieb man anb tt/s —, d. h. die Schuld rührte
von der Trierarchie für das genannte Schiff her.