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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 48.1923

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Welter, Gabriel: Vom Nikepyrgos
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https://doi.org/10.11588/diglit.29492#0205
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GABRIEL WELTER

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programm mit dem Architekten ausarbeitet, darüber vor der
Bule berichtet und aus der Baukasse die Baurechnungen begleicht.
Architekten als Mitglieder von Baukommissionen begegnen uns
öfters (vgl. Bannier, Berl. Phil. Woch. 1915, 1615; Puchstein,
Pauly-Wissowa II 550 f.).

Aus dieser Inschrift geht hervor, daß der Nikebezirk ur-
sprünglich tempellos war, und daß der Kult keine eigene Priesterin
besaß. Der Bezirk wird jetzt in Stand gesetzt und einstweilen
mit einer Türe versehen, der Kult wird zu einem Staatskult
erhoben. Der Schriftcharakter versetzt die Inschrift in die Zeit
zwischen 450 und 440. Es war von vornherein wahrscheinlich,
daß sich die Aufmerksamkeit für den einfach ausgestatteten
Bezirk der Athena Nike nach einem besonderen geschichtlichen
Ereignisse einstellte, und man hatte den Kalliasfrieden als den
Anlaß betrachtet, da er nach den glänzenden Siegen Kimons
die Perserkriege offiziell beendete, den Sieg des Griechentums
über Persien besiegelte und die Selbständigkeit der griechischen
Städte in Kleinasien gewährleistete (Diod. XIV 4). Seitdem
Körte a. a. O. in seiner glänzenden knappen Darlegung im
Antragsteller unserer Inschrift des Kallias Sohn Hipponikos
erkannt hatte, kann an der Chronologie der Inschrift nicht
mehr gezweifelt werden: der Antrag des Tempelbaus erfolgte
im Jahre 448.

II. Volksbeschluß aus dem Jahre 420. (IG. I 2 25; ’Eyrjfi. ägx.
1897, 178; Sylloge 363b; Ziehen-Prott 11b; Körtea. a. O.; S.-
Ber. Berl. Akad. 1919, 672 A. 1.) Antrag des Kallias auf Aus-
zahlung des Gehalts der Priesterin durch die Kolakreten, laut
veröffentlichtem Volksbeschluß. — Dieser Beschluß ist der eben
besprochene von 448. Es ist nicht mit Recht geschlossen worden,
daß die Priesterin ihren Gehalt in der Zeit zwischen I und II
nicht bezogen hätte, weil während dieser Zeit derTempel gebaut
wurde, und jetzt erst, nach seiner Fertigstellung, die Tätigkeit
der Priesterin wieder beginnen konnte. Daß die Tätigkeit der
Priesterin vom Tempelbau unabhängig war, lehrt ja die Inschrift!.
Sie bezog ihren Gehalt vom Augenblick ihrer Einsetzung an,
wie lange freilich wissen wir nicht. In den Jahren vor 420 bezog
sie ihn jedenfalls nicht. Der peloponnesische Krieg und die
zerrütteten Finanzen Athens erklären dies zur Genüge.
 
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