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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 49.1924

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Gerkan, Armin von: Die Datierung der Statuenbasen vor dem Proskenion in Priene
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https://doi.org/10.11588/diglit.29493#0233
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226

ARMIN VON GERKAN

5. Ein nicht datiertes und verschollenes Ehrendekret (n. 234)
für 4>lZlov SQaövßovXov, den Vater des Thrasybulos
(n. 255).

6. Eine von Cyriacus von Ancona überlieferte Inschrift
aus Samothrake (n. 540), die denselben Philios mit
Basileides (n. 186) als Theoren aus Priene nennt.

Mein Versehen bestand darin, daß ich Thrasybulos, den
Gemahl der Megiste, als Theoren in Samothrake bezeichnete,
anstatt seinen Vater Philios, und deshalb Megiste fiir eine andere
Schwester des Basileides, den Vater Apollodoros aber in allen
Fällen für ein und dieselbe Person ansehen mußte. Ich habe
deshalb dem Apollodoros zwei gleichlautende Ehrungen zuge-
wiesen, was an sich bedenklich ist, und diese auf eine möglichst
lange Zeitspanne verteilen müssen: seine Tätigkeit in der Grenz-
kommission setzte ich in ein zu jugendliches Alter von nur
etwa 30 Jahren und bezog die Ehrung n. 236 auf seine dort
erworbenen Verdienste. Aber ihr Wortlaut läßt das nicht zu:
es ist die allgemeinste Form der Anerkennung von Bürger-
tugend und Patriotismus, die füglich nur als Würdigung lang-
jähriger Verdienste angesehen werden kann.

Da Thrasybulos jedoch erst der dritten Generation seit
Apollodoros angehört, muß Megiste nicht dessen Tochter,
sondern Urenkelin gewesen sein; mein anfängliches Bedenken,
einen Poseidonios als seinen Sohn zuzulassen, der in n. 186
nicht genannt ist, erledigt sich jedenfalls dadurch, daß er zur
Zeit jener Weihung bereits gestorben war. Diese Beziehungen,
sowie die Verschwägerung beider Familien ermöglichen zusammen
eine recht genaue Chronologie der genannten Personen.

Wir überblicken vier Generationen der Familie des Apollo-
doros, so daß zwischen seinem und dem Geburtsjahr der
Megiste 90—100 Jahre liegen müssen. Ohne zwingenden Grund
dürfen wir von den normalen Altersverhältnissen nicht abweichen,
nach welchen das Heiratsalter für Männer zwischen 30 und 40,
für Mädchen zwischen 15 und 20 Jahren lag 1. Der Alters-
unterschied zwischen Megiste und Thrasybulos mag demnach
20 Jahre betragen haben, aber da dessen Vater Philios in n. 540

1 Aristot. pol. VII 1335a, 29 nennt 37 und 18 Jahre; die geläufige
Generationsrechnung ergibt 30 — 35 Jahre.
 
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